Politics | Landesverwaltung

Der Brief des Amtsdirektors

Der Leiter der Landeszahlstelle, Alex Kemenater, entzaubert in einem Schreiben an die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg, die Machenschaften rund um die „Lex Bedin“.
Waltraud Deeg
Foto: LPA/Kollmann
Manchmal wäre Stillsein besser.
Das müsste sich eigentlich Waltraud Deeg sagen.
Als am vergangenen Donnerstag im Landtag Artikel 2 des Omnibusgesetzes zu Behandlung kam, legte sich die Personallandesrätin mächtig ins Zeug.
Der Artikel ist - wie salto.bz enthüllt hat - eine Bestimmung, die ad personam, also auf eine Person zugeschnitten ist. Mit dieser Gesetzesänderung  soll Daniel Bedin, zum Direktor der Abteilung Vermögen gemacht werden. Dem Amtsdirektor fehlt bisher der dafür nötige Studientitel.
Brigitte Foppa (Grüne, Paul Köllensperger (M5s), sowie Tamara Oberhofer und Hannes Zingerle (Freiheiliche) forderten bei der Debatte im Landtag die Streichung dieses Bestimmung. „Die Befreiung von der Studientitelvoraussetzung für Amtsdirektoren mit zehnjährigem Dienstalter, ist eine Bestimmung, die auf eine Person zugeschnitten sei“, argumentierten die Landtagsabgeordneten.
Es ist kein Artikel ad personam“, antwortete Landesrätin Waltraud Deeg, „es geht um rund 30 Personen, darunter um geschäftsführende Abteilungsdirektoren.“ Zudem argumentierte die SVP-Politikerin, dass es der Arbeitsmarkt derzeit nicht erlaube, Pensionierungen nachzubesetzen, es meldeten sich zu wenige für die ausgeschriebenen Stellen. Mit diesem Artikel gebe man Menschen eine Chance, die ihr Können bereits bewiesen hätten. Sie könnten damit zum Wettbewerb antreten, den sie dann aber auch bestehen müssten. 
Man soll aufhören, die Landesverwaltung unter Generalverdacht zu stellen.
Waltraud Deeg versuchte im Landtag einen verbalen Befreiungsschlag: „Man soll aufhören, die Landesverwaltung unter Generalverdacht zu stellen.
Die „Lex Bedin“ wurden dann mit 16 Ja, 8 Nein und 4 Enthaltungen vom Landtag genehmigt.
Zwei Tage später erhielt die Personallandesrätin aber unerwartete Post.
Das Schreiben stammt von einem hohen Landesbeamten. Alex Kemenater, ehemaliger Amtsdirektor in der Abteilung Vermögensverwaltung, EX-Direktor des ESF-Amtes und seit 1. Juni Leiter der Landeszahlstelle.
Kemenater entzaubert in den Brief nicht nur die Argumentation der zuständigen Landesrätin, sondern zeigt auch auf, wie systematisch man die „Lex Bedin“ vorbereitet und umgesetzt hat.
 

Das Schreiben

 
"Sehr geehrte Frau Landesrätin,
 
als direkt Betroffener, ehemaliger Amtsdirektor in der Abteilung Vermögensverwaltung, verfolge ich die derzeitige Debatte zur "Lex Bedin" mit besonderem Interesse.
Bereits vor 2 Jahren habe ich um die Ausschreibung der Direktion der Abteilung Vermögensverwaltung ersucht, mit einem formellen Schreiben an den Landeshauptmann, in dem ich mich über die Ernennung von Frau Katia Tenti zur geschäftsführenden Abteilungsdirektorin beschwert und den Widerruf dieser Ernennung gefordert habe.
Tatsächlich ist dann im September 2016 die Berufung von Frau Tenti nicht mehr erneuert worden.
 
Worher sah mich aus naheliegenden Gründen jedoch gezwungen, die Abteilung zu verlassen, am 1.05.2016 bin ich als Direktor in das ESF-Amt gewechselt, seit 1. Juni 2018 leite ich die Landeszahlstelle.
Seit damals, seit 2016 warte ich also, als "interner", aussichtsreicher Kandidat, auf die Ausschreibung der Direktion der Abteilung Vermögensverwaltung.
Wie Sie wissen, ist die Abteilung derzeit geschäftsführend besetzt, mit einem Direktor, der die formellen Voraussetzungen für diese Stelle in Bezug auf seinen Studientitel nicht besitzt.
Jetzt soll dieses "Manko" mit einer Gesetzesänderung saniert werden - aber bitte nicht mit der Behauptung, "es melden sich zu wenige für die ausgeschriebenen Stellen".
Und auch nicht mit der Behauptung, es betrifft ca. 30 Personen, da es zwar ca. 30 Amtsdirektoren ohne akademischen Studientitel gibt, meines Wissens derzeit aber nur einen geschäftsführenden Abteilungsdirektor, für den diese Bestimmung konkret zur Anwendung käme.
Ich hoffe, dass daher die Abteilungsdirektion endlich ausgeschrieben wird und werde zum Wettbewerb antreten, auch wenn der Sieger - wie auch Salto schreibt - bereits feststehen dürfte.   
Wie ich in der nachstehenden Presseaussendung lese, ist Art. 2 des Sammelgesetzes mit großer Mehrheit genehmigt worden.
Ich hoffe, dass daher die Abteilungsdirektion endlich ausgeschrieben wird und werde zum Wettbewerb antreten, auch wenn der Sieger - wie auch Salto schreibt - bereits feststehen dürfte.   
Als Jurist, der auf Vermögensverwaltung und Immobilienrecht spezialisiert ist, als ehemaliger Grundbuchsführer, als "geprüfter" Immobilienmakler, mit einem Master im Immobilienrecht und mit der Dienstnote von mehrmals "ausgezeichnet" als Direktor des Enteignungsamtes bin ich gespannt, wie die fachlichen Voraussetzungen für diese Stelle beim Auswahlverfahren bewertet werden, bei zumindest gleichen Führungsqualitäten, wie ich annehme.
 
Deutlicher kann man die Aussagen einer Landesrätin im Landtag wohl kaum demontieren.
Das Schreiben ging an mehrere Mitglieder des Landtages, darunter auch an den SVP-Fraktionssprecher Oswald Schiefer.
Man darf gespannt sein, was am Ende beim Wettbewerb um die Abteilungsdirektion Vermögensverwaltung wirklich herauskommen wird.