Culture | Gesetzgebung

Das neue Kulturgesetz

Philipp Achammer möchte ein Kulturgesetz, in der die mehrjährige Finanzierbarkeit von Initiativen, die Verlagsförderung und die Mitsprachegremien neu definiert werden.

Herr Landesrat, die Förderungen für Kulturinitiativen sollen bereits 2016 mit einem neuen Kulturgesetz zustandekommen. Was sind die wichtigsten Neuerungen hierzu?

Philipp Achammer: Es geht um vielfache eund weitreichende Änderungen zu den Mitbestimmungsgremien in der Kultur, die Verlagsförderung wird nicht mehr nur projektbezogen sein, sondern das ganze Programm betreffen, wir wollen die mehrjährige Finanzierbarkeit von Kulturinitiativen mit Zweckbindung auf den Weg bringen, es soll einiges mit rein in das neue Kulturgesetz. Ganz wichtig ist mir zu betonen, dass es das erste gemeinsame Kulturgesetz der drei Landesbteilungen sein wird, also dieselben Förderkriterien für Ladiner, Italiener und deutschsprachige Südtiroler. 

Wie schauen die zeitlichen Fristen aus für das Kulturgesetz?

Wir diskutieren derzeit die Gesetzgebung für das nächste halbe Jahr, bis Frühjahr 2015  soll der Gestezestext in den Landtag kommen, hierzu arbeiten bereits alle drei Kulturabteilungen zusammen, auch diverse Kulturträger sind eingeladen zur Besprechung. Nach der Notifizierung in Brüssel müssen die einzelnen Richtlinien noch einmal geprüft werden, aber das muss rasch geschehen, denn das Gesetz sollte bereits für das Jahr 2016 greifen. 

Was wird bei den Förderungen anders, von der Gießkanne hat man ja bereits Abstand genommen?

Von der Gießkanne hat man sich bereits in den letzten Jahren verabschiedet, natürlich werden Förderprogramme auch weitergeschrieben, doch gilt das nicht mehr für jede und alles. Mein Ideal wäre es, einen bestimmten Anteil im Geldtopf der Kulturabteilung zweckbinden zu können. Wenn mir ein Kulturträger eine dreijährige Programmplanung vorlegt, dann kann auch das Land Gelder effizienter vergeben. Bisher war die Förderperspektive auf ein Jahr zweckgebunden und für das zweite und dritte Jahr hat man geschaut, wie es läuft. Die Landesregierung hat diese Woche den Auftrag gegeben, die haushalttechnischen Voraussetzungen zu prüfen, ob eine Zweckbindung rechtlich haltbar wäre. Nicht jede Kulturinitiative würde diese mehrjährige Zweckbindung anstreben wollen, das ist ja auch "ein in die Pflicht nehmen", aber ein mehrjähriger Entwicklungsplan gibt uns Sicherheit und auch den Kulturverantwortlichen.

Ist eine solche mehrjährige Planung und Förderperspektive an inhaltliche Vorgaben durch die Kulturabteilung gebunden?

Nein, das ist nicht unsere Aufgabe, die Kulturabteilung sagt sicher nicht, du kriegst die mehrjährige Planung, wenn du diesen und jenen Inhalt hervorhebst, wir arbeiten vermittelnd und impulsgebend und überlassen die Gestaltung den Kulturverantwortlichen. Ich will keine Bettelmentalität heranzüchten, das ist mir zutiefst zuwider, wir sind dazu da Spiel- und Freiraum zu schaffen. 

Bei der Bewertung zur Beitragsvergabe gibt es sicher Kriterien, worauf wir schauen, zum Beispiel die Vernetzung mit anderen Kulturträgern, die Jugendarbeit, auch Ehrenamt wird belohnt, denn wo viel Freiwilligenarbeit dahintersteht und dann noch weggekürzt wird, schmerzt es doppelt, auch Initiativen im Kulturkreis Europaregion sind wertvoll, oder Innovation, wenn man sich was Neues einfallen lässt. Das sind Vorzugskriterien.

Und jene Kulturträger die eben keine mehrjährige Planung vorlegen können, was geschieht mit ihnen?

Für diese wird es weiterhin die einjährige Planung geben. Wir von der Kulturabteilung überlegen uns auch, dass wir den kleineren Vereinen und Organisationen einen Dienst anbieten, wo diese ihre Verwaltungsaufgaben delegieren können, auch das würde helfen, Mittel zu sparen. Ich weiß dass nicht alle glücklich wären, mit einer teilweisen Zweckbindung der Kulturfinanzierung, auch einige meiner Regierungskollegen sind dagegen, aber wenn ich draußen mit den Kulturverantwortlichen rede, dann war doch ein Aufatmen zu spüren, denn gerade die kurzfristige Finanzierbarkeit und Abhängigkeit von den Geldmitteln des Landes ist für viele ein Damoklesschwert. 

Soll es künftig auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Region und Land geben bei der Finanzierbarkeit von Kulturprojekten?

Ja, wir möchen auch das ins Kulturgesetz hineinschreiben. Der optimale Zustand wäre, wenn die Mittel der Region für den künstlerisch-kulturellen Bereich direkt an die Provinz übertragen werden könnten. Das wäre für mich der Idealzustand, auch der Landeshauptmann teilt diese Ansicht. Natürlich muss man sich mit den Trentinern absprechen, ich habe mit dem Landesrat Mellarini bereits geredet. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, dann wollen wir die Kriterien angleichen. Sonst wird es immer wieder sehr kuriose Situationen geben, wo Initiativen auf Landesebene nicht, aber auf Regionenebene doch gefördert werden, weil eben die Zugangsbestimmung so verschiedene sind. Das ist für niemanden verständlich. 

Mit dem Trentino und Tirol wird auf der Euregioebene zusammengearbeitet, da gab es auch ein gemeinsames Treffen mit der Kulturlandesräten, wie schaut es aber mit der Zusammenarbeit zwischen italienischem, ladinischem und Ihrem Kulturamt aus?

Ich glaube, dass sich einiges entwickelt, es muss auch so sein.  Das gemeinsame Kulturgestz ist ein wesentlicher Schritt, da wird noch einiges kommen, das ich jetzt noch nicht benennen kann, aber ein noch viel deutlicheres Signal setzt. Wir wollen in Zukunft noch enger und ressourcensparender arbeiten. Das Bedürfnis mit denselben Parametern in der Kultur umzugehen, wird von den Kollegen geteilt, von Landesrat Tommasini und Landesrat Mussner. 

Wird es künftig also eine gemeinsame Förderstrategie geben, egal ob es sich um deutsche, ladinische oder italienische Kulturintiativen handelt, Schluss mit der Trennung in der Kultur?

Es gibt hier verschiedenen Überlegungen diesbezüglich konkreter zu werden, jedoch möchte ich noch nichts vorwegnehmen. Wir müssen das in guter Abstimmung mit den Kollegen besprechen, nur eines, ich möchte hier mehr Klarheit haben.