Environment | Heizen

Es kann los gehen mit dem Heizen

Die winterliche Heizsaison beginnt dieses Jahr vorzeitig. Die niedrigen Temperaturen erlauben eine Ausnahmeregelung.
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Foto: Rathaus bozen

Der Temperatursturz der vergangenen Tage hat es den Bürgermeistern der Stadt Meran, Paul Rösch, und der Stadt Bozen, Renzo Caramaschi, erlaubt, durch eine Ausnahmeregelung die Inbetriebnahme der Heizanlagen vorzuziehen. 

Da in Italien das Heizen vom Gesetz geregelt wird, wurden die Gemeinden des Staates sechs Klimazonen zugeordnet. Die Kategorisierung regelt den Zeitraum, in dem es erlaubt ist, zu heizen, und die täglich zugelassene Heizdauer. Südtirol wurde den Zonen E und F zugeordnet. Zur Zone E gehören die Gemeinden Bozen, Meran sowie das Überetsch, das Unterland und fast alle Gemeinden zwischen Bozen und Meran. Laut Gesetz darf in der Zone E zwischen dem 15.Oktober und dem 15.April maximal 14 Stunden täglich geheizt werden. Wenn die Temperaturen unter dem für den Jahreszeitpunkt üblichen Durchschnitt liegen, sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. In dem Fall sind die Bürgermeister frei, den Betrieb der Heizanlagen vorzuziehen oder zu verlängern. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Wetterdienst der Autonomen Provinz Bozen für die darauffolgenden drei Tage Temperaturen mit einem gleichzeitigen Mindestwert unter 12 Grad und einem Höchstwert unter 22 Grad vorhersagt.

Diese Ausnahmeregelung haben die Bürgermeister von Bozen und Meran in Anspruch genommen. Ab heute (18. September) darf also geheizt werden. Am Vormittag und am Abend dürfen alle Gebäude insgesamt sieben Stunden lang beheizt werden. Der Meraner Bürgermeister appelliert an die Bürger, sparsam mit dem Heizen umzugehen, um eine Verschwendung von Energie zu vermeiden und die Klimaverschmutzung nicht unnötig zu verstärken. 

Für die Zone F, zu der das restliche Südtirol gehört, gelten keine gesetzlichen Bestimmungen. Dort darf ohne jegliche Beschränkung geheizt werden. 

 

Das Heizgesetz wurde 1993 unter dem ehemaligen Staatspräsidenten Oscar Luigi Scalfaro per Dekret eingeführt. Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, muss mit einer Strafe von 500 bis 3000 Euro rechnen

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Martin B. Tue, 09/19/2017 - 21:48

Ein weiteres unter den sinnlosen Gesetzen: wer kontrolliert (und straft) in mehr als homeopathischen Mengen? Solange die Effizienz und Sicherheit der Heizanlagen geregelt und überprüft ist, soll es dem Bürger überlassen sein, wann es ohne Heizung zu kalt ist. Privat werden wenige über dem Bedarf heizen. Im öffentlichen Bereich wären Regeln der jeweiligen Zentralverwaltungen dazu wohl ausreichend.

Tue, 09/19/2017 - 21:48 Permalink