Politics | Flüchtlinge

Blaues Begehren

Der Landtag berät am Montag in einer außerordentlichen Sitzung über das Thema Flüchtlinge - und eine von den Freiheitlichen geforderte italienweite Aufnahmegrenze.

Das Thema stellt Italien wie Europa vor außerordentliche Herausforderungen. Nun beschäftigt sich auch der Südtiroler Landtag in einer außerordentlichen Sitzung mit der Flüchtlingsfrage. Am Montag Nachmittag werden sich die Landtagsabgeordneten und die Landesregierung aufgrund eines Antrags von Freiheitlichen, Südtiroler Freiheit und BürgerUnion ganz jenen Menschen widmen, die vor allem im letzten Jahr auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Hunger auch unser Land erreicht oder durchquert haben. 840 Asylantragsteller sind derzeit in zwölf Flüchtlingseinrichtungen in Bozen, Meran, Pfitsch, Tisens, Vintl, Bruneck und Mals untergebracht. Durchschnittlich 150 bis 200 Menschen befinden sich laut aktuellen Daten aus dem Ressort von Soziallandesrätin Martha Stocker täglich an den Bahnhöfen von Bozen und Brenner auf der Durchreise. 

Neben einem Bericht der Landesrätin zur aktuellen Situation steht bei der Landtagssitzung am Nachmittag ein Begehrensantrag der Freiheitlichen auf der Tagesordnung. Statt weiter zu klagen, dass Südtirol beim Thema Migration keine direkte Zuständigkeit hat, stellen sich die Blauen damit offenbar der Realität - und wollen eine Aufforderung des Südtiroler Landtags an das italienische Parlament und die italienische Regierung durchsetzen, eine jährliche Obergrenze für aufzunehmende Flüchtlinge einzuführen. Darüber hinaus sollte Rom auch noch sicherstellen, dass Südtirol nur Flüchtlinge mit positiven Asylbescheid zugeteilt bekommt. 

Die Gründe dafür führen die Freiheitlichen in einer umfangreichen Begründung des Antrags aus: Der „Ansturm auf Europa“ berge die akute Gefahr, dass „ethnische Europäer in wenigen Jahrzehnten in vielen Regionen des Kontinents eine Minderheit bilden werden“. In Südtirol selbst bedrohe die anhaltende Massenzuwanderung den international garantierten Minderheitenschutz, vor allem Proporz und Zweisprachigkeit. Deshalb müsse das italienische Asylrecht dringend reformiert werden. Eine Obergrenze für Flüchtlinge soll der italienischen Marine laut dem Begehrensantrag ermöglichen, Bootsflüchtlinge nach Erreichen des Limits bereits im Mittelmeer aufzuhalten und zum Abfahrtshafen zurückzuführen. Dass eine solche Forderung in einem europäischen Verbund nicht so einfach durchzusetzen ist, scheint selbst der Oppositionspartei klar zu sein: 

„Eventuelle Rechtskonflikte mit der UNO und der EU sollte die Republik Italien in Kauf nehmen, wenn sie Italien vor Überfremdung und sozialem Sprengstoff schützen, die „Ausblutung“ Afrikas verhindern, die italienischen Polizeibehörden vor einem personellen und finanziellen Kollaps bewahren und weitere Flüchtlingstragödien im Mittelmeer abwenden möchte. Zudem sind sich inzwischen führende Politiker in Europa darüber einig, dass die Dublin-II- und Dublin- III-Verordnungen ohnehin nicht mehr greifen.“

Für Diskussion ist in jedem Fall gesorgt am heutigen Nachmittag. Auch weil Landesrätin Martha Stocker bereits am Sonntag ankündigte, eine alternative Formulierung für den beschließenden Teil des Freiheitlichen Antrags vorzulegen. Den konkreten Inhalt wollte die Landesrätin am Wochenende auf Nachfrage nicht verraten. Sie machte jedoch klar, dass sie die Forderung nach einem Alleingang Italiens nicht teilt. Denn, so Stocker: „Europa steht vor einer großen Herausforderung, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. Vor diesem Hintergrund hoffe ich sehr, dass die Einbringer des Begehrensantrags unseren Änderungsvorschlag akzeptieren und ihm zustimmen können.“