Wer nicht klagt, der nicht gewinnt
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Vor über einem Jahr wurde beim Gericht in Venedig die erste Sammelklage in der Volksbank-Aktionärscausa eingereicht. Bekanntlich wurde die von 645 Sparern unterstützte Klage durch einen Gerichtsbeschluss zugelassen, der vom Berufungsgericht von Venedig bestätigt wurde. Das Gericht wird nach Einreichung der Verteidigungsschriftsätze am 9. Januar 2025 eine Anhörung abhalten, um zu entscheiden, ob das Urteil direkt verkündet werden soll. Das Aktionärskomitee Südtirol und der Verbraucherschutzverein Robin rechnen auf alle Fälle damit, dass das Urteil noch vor Sommer 2025 fällt. Wenn alles gut geht, was absehbar sei, würden Hunderte von Sparern ihre Ersparnisse in einem raschen und sehr kostengünstigen Verfahren zurückerhalten, so die beiden Organisationen. „Die Volksbank hat eine Verantwortung ihren Aktionären gegenüber und muss die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit wiedergutmachen“, hält Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol, fest.
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Der Hintergrund
Der gesamte Rechtsstreit rund um die Volksbank geht auf die Jahre 2015/16 zurück. Damals hatte sich die Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Um ihr Eigenkapital aufzustocken, hatte die Bank 2015 fast fünf Millionen neue Aktien ausgegeben. Den Preis der Aktie von 19,20 Euro legte kein unabhängiges Schätzgutachten, sondern der Verwaltungsrat der Bank fest. Bei der Umwandlung der Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft können Gesellschafter von einem gesetzlich festgelegten Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Ein Sachverständigengutachten legt den Aktienpreis, den die Bank diesen scheidenden Gesellschaftern zahlt, auf 12,10 Euro fest. Somit ist klar, dass der Preis von knapp 20 Euro deutlich zu hoch angesetzt worden war. Hinzukommt, dass das unabhängige Finanzschiedsgericht der italienischen Banken in mehreren Fällen entschieden hat, dass die Volksbank ihren Aktionären nicht genug Informationsmaterial über die Wertpapiere zur Verfügung gestellt hat. Auch in mehreren Zivilverfahren vor dem Bozner Landesgericht wurde die Bank deshalb zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.
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Nachschlag in den Startlöchern
„Es kann nicht sein, dass die Volksbank in den vergangenen Jahren triumphierend Gewinne von mehreren Millionen Euro verkündet hat, aber nicht gewillt ist, die Probleme der eigenen Aktionäre zu klären“, wettert Rechtsanwalt Alessandro Caponi. Gemeinsam mit dem römischen Rechtsanwalt und Rechtsberater des Aktionärskomitees Südtirol, Massimo Cerniglia und dem Rechtsanwalt Roberto Ciammarughi arbeitet er deshalb bereits seit Frühling dieses Jahres an einer zweiten Sammelklage gegen die Volksbank. Diese betrifft zehntausende Aktionäre und soll der Bank bis Ende Dezember zugestellt werden. Die Anhörung zur Entscheidung über die Zulässigkeit dieser zweiten Sammelklage wird voraussichtlich im Mai 2025 vor dem Gericht von Venedig stattfinden. „Sollte die Klage zugelassen werden, können Zehntausende von Sparern ihre Rechte einfordern und die Rückzahlung ihrer Ersparnisse erwirken“, bekunden Robin und das Aktionärskomitee. Im Januar und den darauffolgenden Monaten wollen das Komitee und seine Anwälte Treffen abhalten, um über die neue Klage zu informieren.
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Positive Urteile bei individuellen Klagen
In der Zwischenzeit haben das Komitee und seine Anwälte auch individuelle Entschädigungsklagen für die Sparer beim Gericht in Bozen eingereicht. Die bisher ergangenen Gerichtsurteile fielen alle positiv aus, in fünfzehn Fällen wurde die Bank zur Zahlung von Tausenden von Euro an Schadensersatz verurteilt. Dreißig weitere Fälle sind noch anhängig und etwa sechzig weitere werden in den kommenden Monaten eingereicht. „Die Bank weigert sich weiterhin, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und zu verhandeln“, erklärt Andreaus. Es sei zu bedenken, dass mehrere Richter des Landesgerichts Bozen die Bank zu einer Einigung aufgefordert haben, die Bank jedoch jeden Vergleich abgelehnt hat, sodass sie nicht nur Schadensersatz, sondern auch Zinsen, Aufwertungen und Gerichtskosten zahlen muss, was die Konten der Bank erheblich belaste. Außerdem habe die Bank nur in sieben von vierzehn Fällen Rechtsmittel eingelegt, sodass die anderen Urteile rechtskräftig geworden sind. Im gleichen Zug hat das Bozner Berufungsgericht bereits zugunsten der Sparer entschieden.
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Rechtsberatungsstelle
Um Bürgerinnen und Bürger künftig Rechtsfragen dieser zu unterstützen haben Robin und Das Aktionärskomitee Südtirol eine Rechtsberatungsstelle in Bozen eingerichtet. Das Büro wird jeden Monat in der letzten Woche des Monats Verbraucher und Sparer empfangen.
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