Ziel „gemeinnütziger Wohnbau“?
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Vor Kurzem hat die Grüne Abgeordnete Madeleine Rohrer eine Landtagsanfrage eingereicht, in der es um die Investitionsbeiträge für den Leerstand geht. Mit Beschluss Nr. 844 vom Oktober 2023 hat die Landesregierung nämlich die Richtlinien betreffend der Beiträge für die Wiedergewinnung von Gebäuden innerhalb des Siedlungsgebiets beschlossen. Diese können nach der Sanierung beispielsweise als Schüler- oder Studentenwohnheime genutzt werden, als Wohnheime für Personen mit Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder für Wohnprojekte für Senioren, für Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankung, für junge Menschen oder für das Mehrgenerationenwohnen, Cohousing und vieles mehr.
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In ihrer Anfrage wollte Rohrer wissen, wie viele Gelder im Jahr 2024 effektiv für förderungswürdige Projekte zweckgebunden wurden. Wie aus dem Antwortschreiben der zuständigen Landesrätin Ulli Mair hervorgeht, wurden insgesamt 2.846.000 Euro für diese Finanzierungsschiene vorgesehen, welche die Finanzierung der gesamten eingereichten Projektanträge ermöglicht haben. Konkret wurden zwei Ansuchen eingereicht, und zwar jenes der Gemeinde Truden, welche für die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses einen Beitrag in Höhe von 1.992.000 Euro erhalten hat, sowie der Verein Kolpinghaus Meran, der für ein Arbeiterwohnheim einen Beitrag in Höhe von 854.000 Euro bekommen hat. Mit der Umsetzung dieser zwei Projekte konnte ein Volumen von rund 3.300 m³ oberirdische Kubatur wiedergewonnen werden. Für das Jahr 2025 sind vorerst 3.000.000 Euro an Investitionsbeiträgen für den Leerstand vorgesehen.
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„Falls diese Mittel nicht ausreichen sollten, werden diese entsprechend aufgestockt“, so Landesrätin Mair, die in ihrem Schreiben zudem auf den geplanten Wohnbau-Omnibus hinweist, der voraussichtlich im Februar in der Landesregierung behandelt wird. Im entsprechenden Artikel ist eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches dieser Förderschiene geplant, um auch den Neubau von Gebäuden mit den vorgesehenen besonderen Zweckbestimmungen von öffentlichen und nicht gewinnorientierten Körperschaften zu ermöglichen. Derzeit ist nur die Förderung von Sanierungsprojekten von Seiten von öffentlichen und nicht gewinnorientierten Körperschaften vorgesehen. „Zudem sollen die Parameter für die Wiedergewinnungsprojekte ausgeweitet werden, beispielsweise auf Objekte, welche für die langfristige Vermietung zu einem festgelegten Mietzins bestimmt sind. Durch diese Maßnahme soll auch in Südtirol die Schiene des ‚gemeinnützigen Wohnbaus‘ stärker etabliert werden“, berichtet Mair.
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