Politikerrenten vor Verfassungsgericht
Aus Sicht von 62 Altmandataren gibt es gegen die Regionalgesetze Nr. 4 und 5 aus dem Jahr 2014 jede Menge verfassungsrechtlicher Bedenken. Nun wurde zumindest eines davon an die Consulta weitergeleitet: Der Trentiner Roberto Beghini, einer von drei Richtern, der die Rekurse der 62 ehemaligen Mandatare bzw. ihrer Witwen gegen die Politrentenreform von Arno Kompatscher und Ugo Rossi behandelt, befasst die Höchstrichter mit der Frage, ob eine rückwirkende Senkung des Abzinsungsfaktors gegen die Verfassung verstößt. Ein technisches Detail, das allerdings große Auswirkungen auf die Höhe der Politrenten hat, wie sich im Rahmen des Rentenskandals gezeigt hat. Schließlich war der ursprünglich aufgrund eines Gutachtens von Ex-PensPlan-Präsidenten Gottfried Tappeiner angewandte Abzins-Faktor von 0,81 Prozent weit vorteilhafter für die Renten der Altmandatare als ein in einem ersten Gutachten von Stefano Visintin vorgeschlagene und auch in der Reform von 2014 übernommene höhere Zinsfaktor. Die Frage, warum letztendlich Tappeiners statt Visintin Gehör geschenkt wurde, hat bekanntlich die damals zuständige Regionalregierung unter Rosa Thaler und auch dem ehemaligen PensPlan-Präsidenten Gerichtsverfahren beschert. Nun dagegen wird de facto noch einmal aus verfassungsrechtlicher Sicht hinterfragt, ob die Politrenten tatsächlich rückwirkend gekürzt werden konnten.
Die Reform der Politrentenreform von Rosa Thaler war nach dem Rentenskandal eines der ersten Regionalgesetze, das unter der damals frisch angelobten Regierung Kompatscher verabschiedet wurde. Bislang sind aufgrund der Reform 17 der geplanten 30 Millionen Euro an Rentenvorschüssen in die Kassen der Region zurückgeflossen. Die insgesamt 62 Altmandatare, die eine Rückzahlung verweigern und statt dessen Rekurs gegen die Reform von Kompatscher und Rossi eingelegt haben, sind laut Berichten Trentiner Zeitungen fest entschlossen, auch noch andere Bestimmungen vor das Verfassungsgericht zu bringen. Die nächste Verhandlung in der Causa mit Rekursen von 25 Ex-Mandataren bzw. Politikerwitwen ist bereits für den 29. März angesetzt. Beanstandet wird darin unter anderem eine angebliche Verfassungswidrigkeit der Rentenkürzung um 20 Prozent für alle jene Rentenbezieher, die für einen Verbleib im alten System optierten, oder der Begrenzung kumulierter Politikerrenten auf 9000 Euro.