Politics | Landesregierung

Ritas Entscheidung

Für die Verkleinerung der Landesregierung ohne Thomas Widmann braucht es nun die Mehrheit im Landtag. Der endgültige Termin dafür steht noch nicht fest.
sonderlandtag, Widmann
Foto: Salto.bz

Der Zeitplan zur Verkleinerung der Landesregierung liegt nun in den Händen der seit Wochen krankheitsbedingt abwesenden Landtagspräsidentin Rita Mattei. Sie entscheidet letztlich über die Tatsache, ob für einen solchen Antrag die "Dringlichkeit" gegeben ist oder nicht. Denn zur Einberufung einer Sondersitzung des Landtages muss der Antrag dafür mindestens fünf Arbeitstage vor dem Termin eingegangen sein. "Bisher wurde bei uns ein solcher Antrag aber nicht vogelegt", sagt der Generalsekretär des Landtages, Florian Zelger, zu salto.bz.  Damit dürfte die Frist für den von der SVP-Fraktion anvisierten Termin am kommenden Dienstag, den 26. April, formal verstreichen.
Allerdings könnte Landtagspräsidentin Mattei auch kurzfristig, nämlich 48 oder 24 Stunden vorher, einen Sonderlandtag einberufen. Es liegt damit im Ermessensspielraum der Landtagspräsidentin. Sicher ist: Die Sitzung wird nächste Woche über die Bühne gehen. Laut der neuen SVP-Fraktionssprecherin Magdalena Amhof peilt ihre Partei jetzt den Termin Freitag, den 29. April, an.

 

Absolute Mehrheit notwendig

 

Demnach steht außer Frage, dass die Sondersitzung des Landtages zur Verkleinerung der Landesregierung im Laufe nächster Woche stattfinden soll – entweder am 26. oder 29. April. In der Sitzung wird Landeshauptmann Arno Kompatscher dem Landtag einen Vorschlag für die neue Landesregierung unterbreiten. Bei der Abstimmung in den ersten drei Wahlgängen ist die absolute Mehrheit, also 18 Stimmen, notwendig. Da Landesrat Thomas Widmann unwahrscheinlich für seine eigene Abwahl stimmen wird, muss Kompatscher auf die verbleibenden Stimmen der SVP-Lega-Mehrheit im Landtag setzen – vorausgesetzt Landtagspräsidentin Mattei kommt, wie bereits von ihr signalisiert, für einen Vormittag in den Landtag und keiner der Abgeordneten fehlt aus gesundheitlichen Gründen.