Environment | Haustiere

Kampf den Hundehäufchen

Was hat die Registrierung der Hunde in die Gen-Datenbank bisher gebracht? Eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit gibt Aufschluss.
Hundekotbeutel in der Wiese
Foto: Privat
Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit wollte mit einer Anfrage wissen, was die genetische Registrierung der in Südtirol gehaltenen Hunde mittlerweile gebracht hat. Eingeführt wurde sie, um den Hundehaltern, welche die Hinterlassenschaften ihre Lieblinge nicht entsorgen, über den Geldbeutel bzw. über Strafen Herr zu werden. Hundehäufchen stellen nicht nur ein Ärgernis für die Bewohner der Städte und Dörfer dar, denen die Sauberkeit ihrer Straßen und Wege ein Anliegen ist, sondern auch der Besitzer der landwirtschaftlichen Gründe. Schließlich dienen diese als Weideflächen für Schafe, Ziegen und Kühe und sind keine Hundklos. 
 
 
 
 
Wie aus der Antwort des zuständigen Landwirtschaftslandesrates Arnold Schuler hervorgeht, waren mit Ende Dezember 2022 im Melderegister der Heimtiere 39.832 Hunde in Südtirol erfasst. Im Laufe des Jahres 2021 wurden 2.498 Zugänge und im vergangenen Jahr 1.750 Zugänge verzeichnet. Damit gelten laut Auskunft des Landwirtschaftslandesrates 99 Prozent als registriert; die Ausnahmen bilden wenige Welpen. Über die Datenbank konnten auch die Besitzer streunender Hund ausfindig gemacht werden. Anhand der Strafbescheide konnte ermittelt werden, dass es im Jahr 2021 92 Fälle waren, im darauf folgenden Jahr waren es 90. Wie viele Strafen für zurückgelassenen Hundekot ausgestellt wurden, konnte Schuler nicht mitteilen. Die Landesverwaltung verfügt nämlich nicht über diese Daten, da die entsprechenden Kontrollen von den Gemeinden durchgeführt und die resultierenden Strafen von ihnen ausgestellt werden.
 
Das System kann erst ab dem 1. Jänner 2024 volle Fahrt aufnehmen.
 
Auf die Frage, ob sich das System bewährt habe, erklärt der Landwirtschaftslandesrat, dass es noch verfrüht sei, ein Resümee zu ziehen. „Seit dem 01.01.2022 müssen Hunderegistrierungen im Melderegister der Heimtiere die DNA des Hundes beinhalten. Die Übergangsfrist für die Ergänzung der zuvor erfolgten Eintragungen endet am 31.12.2023. Daraus ergibt sich, dass das System erst ab dem 01.01.2024 volle Fahrt aufnehmen kann“, so Schuler. Zudem komme einer der Vorteile - nämlich die Vermeidung von hinterlassenem Hundekot - allein den Gemeinden zugute, denen das Melderegister der Heimtiere als Werkzeug dient. „Wie rigoros nun eine Gemeinde durchgreift und bzw. oder Aufklärungsarbeit betreibt, liegt in ihrem Ermessen“, so Schuler.