Gelbe Karte für Fabi
Am Montag ist dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs Andreas Fabi eine Verwarnung ins Haus geflattert. Absender: die Ärztegewerkschaft Anaao beziehungsweise ihr Vertrauensanwalt Domenico Laratta. In dem Schreiben, das zur Kenntnisnahme auch an Gesundheitslandesrätin Martha Stocker ging, stellt sich die Anaao ausdrücklich gegen die direkte Nominierung der Primare an den Südtiroler Krankenhäusern. Und fordert Ernennungen nach der Durchführung eines regulären Wettbewerbs.
Polemiken deswegen gab es kürzlich in der Gastroenterologie-Abteilung am Bozner Krankenhaus. Dort hatte sich das Personal geschlossen gegen eine direkt durchgeführte Nachbesetzung der Primariatsstelle ausgesprochen.
Anwalt Laratta verweist auf das Landesgesetz, das eine direkte Ernennung nur in außerordentlichen Ausnahmefällen, nicht aber bei der gewöhnlichen Postenvergabe vorsehe. Und falls die Voraussetzungen für diese Ausnahmefälle nicht gegeben seien, sei eine direkte Nominierung rechtswidrig.
Darüber hinaus habe der italienische Gesetzgeber in der so genannten Balduzzi-Reform Maßnahmen gegen die Politisierung der Nominierungen von Ärztepersonal getroffen. Mehr Transparenz und Unparteilichkeit in der Ernennung der Primare soll durch die Erstellung einer Rangliste garantiert werden. Aus dieser wird dem Generaldirektor – in diesem Fall Andreas Fabi – ein Kreis von drei Bewerbern mit der jeweiligen Punktezahl übermittelt. Soweit die gesetzlichen Vorgaben. An die man sich in Südtirol aber nicht zu halten scheint. Denn angesichts der klaren gesetzlichen Vorgaben sei man bei der Anaao “überrascht, wie in Südtirol auch weiterhin entgegen aller Unparteilichkeit und Legitimität von oben Posten vergeben werden”. In dem Schreiben fordert die Ärztegewerkschaft mit Nachdruck: “Der Südtiroler Sanitätsbetrieb soll korrekte Auswahlverfahren in Gang setzen, nach denen die gegenwärtig vakanten Primariatsstellen in den Krankenhäusern nachbesetzt werden.”