Benko-Verfahren kann weiter gehen
Upate: Das Verfahren zur Requalifizierung des Busbahnhofareals kann weitergehen: Das ist die wesentliche Botschaft, die am Donnerstag vom Bozner Verwaltungsgericht kam. Seit Dienstag warten gleich mehrere Handelsriesen gespannt auf die Entscheidung des Gerichts zu drei Rekursen, die das Benko-Projekt, das geplante Aspiag-Einkaufszentrum sowie die 500-Personen-Begrenzung im Einkaufszentrum Twenty betreffen. Am frühen Dienstag Nachmittag sickerte nun der erste Spruch durch: Aussetzungsantrag der Erlebnishaus GmbH abgewiesen, lautet er.
Damit ist zwar in dem Verfahren rund um das Benko-Projekt inhaltlich noch keinerlei Richtung vor gegeben. Denn, wie das Verwaltungsgericht in seiner Begründung schreibt: Die Materie ist so komplex, dass eine Entscheidung in merito erst im Hauptverfahren am 26. Oktober getroffen werden kann. Was die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens anbelangt, die Basis für den nunmehrigen Aussetzungsantrag war, haben die VerwaltungsrichterInnen jedoch nicht genügend Anhaltspunkte gefunden. Ihre wichtigsten Argumente gegen eine Aussetzung: Die Ausschreibung sei noch nicht einmal von der Gemeinde veröffentlicht worden. Ein etwaiger Schaden für die Rekurseinbringer könne erst bei der Zuweisung des Areals bzw. dem Beginn der Bauarbeiten entstehen. Und: Bis dahin müsste laut Einschätzung des Gerichts bereits ein Urteil in der Sache vorliegen.
Freie Bahn bis 26. Oktober
Sicher ist vorerst, dass das Verfahren zum Benko-Projekt zumindest bis zur Hauptverhandlung am 26. Oktober wie geplant weiter gehen kann. Das heißt, dass die von der Gemeinde für Ende August bzw. Anfang September angekündigte Ausschreibung des Projekts ungehindert starten kann.
Die Erlebnishaus GmbH hat in ihrem Rekurs einen Großteil der Entscheidungen angefochten, die im Laufe des Requalifizierungsverfahrens von der Gemeinde getroffen wurden. Insgesamt sind es mehr als 50 Rekursgründe, bestätigt Anwalt Daniel Ellecosta. Sie reichen von der Entscheidung, die Projekte des Norditroler Investors (KHB) und der Südtiroler Kaufleute (Erlebnishaus GmbH) in einem Verfahren zu behandeln bis hin zu den jüngsten Ratzifizierungsbeschlüssen von Kommissär Michele Penta. Inhaltlich bewertet werden sie nun in der Verhandlung im Herbst.
Die Erlebnishaus GmbH hatte ihren Aussetzungsantrag unter anderem mit der Begründung untermauert, dass die geplante europaweite Ausschreibung ein extrem komplexes und für Bieter wie Gemeinde kostenintensives Verfahren sei. „Warum also Zeit und Geld investieren, wenn nach dem 26. Oktober vielleicht ohnehin alles hinfällig ist“, fragt Anwalt Ellecosta. Er ist genauso wie sein Mandant immer noch davon überzeugt, letztendlich Recht zu bekommen. „Wir haben jede Menge stichhaltige Gründe vorgebracht, warum im Verfahren gegen bestehende Normen verstoßen wurdet“, erklärt der Anwalt. In dieselbe Richtung argumentiert Simone Buratti, Präsident der Erlebnishaus GmbH, der nach wie vor auf ein neu aufgerolltes und faires Verfahren zur Requalifizierung des Areals hofft. Keine eindeutige Antwort gab Buratti vor Bekanntgabe des jüngsten Verwaltungsgerichtsentscheids auf die Frage, ob sich die Erlebnishaus Gmbh nun an der europaweiten Ausschreibung des Projekts beteiligt. „Wir glauben fest daran, dass unser Rekurs angenommen wird“, erklärte Buratti noch am Donnerstag Vormittag. „Wenn nicht, müssen wir uns noch einmal zusammensetzen und darüber entscheiden.“ Der Zeitpunkt dafür ist nun gekommen.
Hager: Übliche Verhinderungs- und Verzögerungstaktik der Laubenkaufleute
Hocherfreut dagegen die KHB und ihr Präsident Heinz Peter Hager. Er spricht von einer guten Entscheidung für Bozen. „Jetzt kann die Grundversteigerung stattfinden. Wir werden wie bisher weitermachen und unser Projekt verwirklichen", sagt. Obligatorisch auch eine Spitze gegen die Erlebnishaus GmbH: Die Rekurse seien "die übliche Verhinderungs- und Verzögerungstaktik der Laubenkaufleute aus puren Privatinteressen", meint der Bozner Wirtschaftsberater und KHB-Präsident.