Gescheiterter Rekurs
Kein Durchkommen für den Rekurs des Movimento 5 Stelle, der den Südtiroler Landtagsabgeordneten Paul Köllensperger fast sein Mandat gekostet hätte. Der Staatsrat hat nun auch den Einspruch eines aus der 5-Sterne-Bewegung entstandenen Bürgerkomitees abgelehnt, mit dem das regionale Rentengesetz aufgrund eines Formfehlers gekippt werden sollte. Das hatten ursprünglich Landtagsabgeordnete des M5S selbst versucht, indem sie im Mai 2014 einen Rekurs vor dem Verwaltungsgericht in Trient einreichten. Dabei ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die Durchführungsbestimmungen zum Rentengesetz – wie vom Autonomiestatut vorgesehen - von der Regionalregierung statt vom Regionalratspräsidium erlassen hätten werden müssen. Die M5S-Mandatare blitzen jedoch beim TAR ab, das den Antrag wegen Unzulässigkeit ablehnte.
Den Abgeordneten drohte infolge des Rekurses ein Rauswurf aus dem Landtag wegen Unvereinbarkeit, den Köllensperger im März dieses Jahres abwenden konnte. Statt ihm übernahm es ein Bürgerkomitee sich in einem außerordentlichen Rekurs beim Staatspräsidenten stark zu machen. Doch auch hier hatte die Bewegung keinen Erfolg. Denn der Rekurs wurde nun vom Staatsrat in letzter Instanz als unzulässig erklärt.
„Ammettere che un comitato costituito esclusivamente per controllare l’uso di risorse pubbliche in favore di coloro che coprono incarichi politici in una Regione possa impugnare i relativi atti, significherebbe trasformare il ricorso straordinario in una giurisdizione di tipo oggettivo“.
Salopp gesagt: Wo kämen wir hin, wenn sich nun jede Bürgerin und jeder Bürger mit einem Rekurs an den Staatspräsidenten wenden könnte? Für Paul Köllensperger eine fragwürdige Argumentation. Denn daraus folge, dass weder BürgerInnen noch politische Mandatare eine Instanz haben, um Gesetze zu beanstanden, deren Verfassungsmäßigkeit sie bezweifeln. „Unsere einzige Hoffnung wäre einen Richter zu finden, der dies für uns macht“, sagt er. Nicht weniger bedenklich findet der Abgeordnete aber die Kosten, die ein solches Verfahren verursacht. Fast 10.000 Euro haben die M5S-Vertreter dafür aus eigener Tasche und mit Unterstützung von Spendern gezahlt. „Ein normaler Bürger kann sich so etwas nicht einmal leisten“, meint Köllensperger.
Keine Angst vor Pfändungen
Obwohl sich Paul Köllensperger mit seinen Trentiner KollegInnen noch kommende Woche zusammensetzen will, um weitere Schritte in der Causa zu überlegen, sieht es danach aus, als würde der Rentenregelung von der Seite keine Gefahr mehr drohen. Stillstand herrscht dagegen immer noch beim Rekurs der Altmandatare. Deren Einspruch, dass das umstrittene Gesetz Nr. 4 aus dem Jahr 2014 gegen die Verfassung verstößt, wird immer noch nicht in merito behandelt. Statt dessen muss nun zuerst die Kassation entscheiden, ob für die Frage die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist. „Ein augenscheinlicher Obstruktionismus von Seiten der Region“, meint der Sprecher der Altmandatare Claudio Taverna. Denn mit solch juristischen Ablenkungsmanövern werde versucht, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage ins Unendliche zu verschieben.
Wenig erschrocken zeigt sich der ehemalige Trentiner Abgeordnete auch angesichts der Drohung der Region, in diesen Wochen zu einer Pfändung der ausständigen Rentenrückzahlung zu greifen. Bekanntlich haben insgesamt 63 Mandatare, großteils die Rekurssteller gegen die Rentenregelung, die von der Region geforderten Rentenrückzahlungen verweigert. Wie Taverna bestätigt, handelt es sich dabei um rund 6,6 Millionen Euro. „Bevor nicht gerichtlich geklärt wird, ob diese Forderung rechtens ist oder nicht, zahlen wir nichts zurück“, meint er. Sollte die Drohung der Pfändung tatsächlich umgesetzt werden, werden sich die Altmandatare aber auch hier gerichtlich zur Wehr setzen, stellt Taverna klar.
Eigentlich hatte die Region den säumigen Altmandataren in ihrer letzten Zahlungsaufforderung Anfang August eine Zahlungsfrist von 30 Tagen eingeräumt. Danach wurde eine Pfändung angedroht. „Ich war über den Sommer weg und habe die Aufforderung erst am 8. September von der Post geholt“, meint Taverna. Entsprechend würde sich auch bei anderen Altmandataren die Zahlungsfrist nach hinten verschieben. Vor allem aber wirft der Sprecher der Altmandatare ins Spiel, dass auch bei der Region noch nicht einmal die Voraussetzung für Pfändungen gegeben sei. Denn um ihre Forderungen geltend zu machen, müsse sie zuerst Mitglied des Steuereinzugsdienstes Trentino Ricossioni werden. „Und das ist bis heute nicht geschehen“, so Claudio Taverna.
DANKE M5S !!!
DANKE M5S !!!
Ein Lichtblick in dieser Privilegien-Kaste.