Politics | Energiewende

Gaskessel-Verbot könnte kippen

Nach der Klage von Selgas und Südtirolgas vor dem Bozner Verwaltungsgericht rudert die Landesregierung zurück: Landesrat Peter Brunner verweist auf die soziale Verträglichkeit.
Peter Brunner
Foto: LPA / Fabio Brucculeri
  • Im Juni hat das Bozner Verwaltungsgericht der Klage von Südtirolgas und Selgas stattgegeben, die Bestimmungen für ein teilweises Verbot von Öl- und Gasheizungen wurden ausgesetzt. Die Südtirolgas AG hat damit als Zusammenschluss von 112 Südtiroler Gemeinden ein Dekret kritisiert, das unter Umweltlandesrat Peter Brunner (SVP) verabschiedet wurde. 

    Die Kläger sehen mit dem Verbot nicht nur ihre Geschäftstätigkeit bedroht, sondern werfen dem Gesetzgeber „Unangemessenheit“ vor. Umweltverbände haben das Verbot hingegen begrüßt. „Dieses Dekret war der wichtigste Beschluss der letzten Jahre und hätte den Klimaschutz deutlich weitergebracht“, erklärte David Hofmann von Climate Action gegenüber SALTO. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, soll das Dekret nun angepasst werden. Landesrat Brunner hat dafür allerdings nur noch wenige Monate Zeit, da die öffentliche Verhandlung zur Klage für 28. Jänner 2026 angesetzt ist. 

  • Das Angebot der Regierung

    Nun äußert sich Landesrat Brunner erstmals ausführlich zum Gerichtsverfahren: „Die öffentliche Hand hat gegen die öffentliche Hand geklagt“, bestätigt er. Nach der Aussetzung des Dekrets durch das Bozner Verwaltungsgericht habe sein Ressort mit den Klägern Gespräche aufgenommen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beim Ersatz eines alten Heizkessels ab sofort eine Wärmepumpe installiert oder das Heizsystem an die Fernwärme angeschlossen werden muss. Ausgenommen waren beim Verbot nur Haushalte, die eine energetische Sanierung vornehmen oder eine Photovoltaik-Anlage installieren. Heute spricht Brunner von keinem Verbot mehr, sondern von einem mehrjährigen Prozess für den Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen. 

  • Wärmeerzeugung: In Südtirol verursachen nicht-industrielle Verbrennungsprozesse wie das Heizen laut Klimaplan des Landes 20 Prozent der CO2-Emissionen. Foto: Max Vakhtbovycn, Pexels
  • „Wenn die Installation einer Wärmepumpe zum Beispiel aus Platzgründen nachweisbar nicht möglich ist, wird man eine Form finden müssen, um das auch für die Zukunft zuzulassen. Da geht es um soziale Gerechtigkeit, man kann es den Leuten finanziell nicht zumuten, es muss sozialverträglich sein“, so der Landesrat. Die Förderungen für Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen werden fortgeführt, versichert er. „Bei Kondominien haben wir bewusst Fördermittel für Wärmepumpen mit PV-Anlagen auf 80 Prozent gesetzt. Eine Wärmepumpe braucht Strom und mit Solarenergie kann dieser Mehrverbrauch gedeckt werden, ohne dass die Stromrechnung nach oben getrieben wird“, so Brunner.