Eigentum des Landes
Für Karl Zeller ist es wie das Einbringen der Ernte. Gut zwölf Jahre lang hat der Anwalt und SVP-Senator in der 12-er-Kommission an den Durchführungsbestimmungen zur Justiz gearbeitet. 2005 stand man mit dem damaligen Justizminister Castelli bereits kurz vor dem Abschluss. „Doch wegen der Parlamentswahlen 2006 kam es nicht mehr zur Genehmigung durch den Ministerrat“, erinnert der SVP-Senator. Ende Dezember wurde das Ziel mit dem neuen Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni und Regionenminister Enrico Costa dann endlich erreicht. Am gestrigen Dienstag traten die Bestimmungen für den Übergang des Justizpersonals in der Region Trentino-Südtirol mit der Veröffentlichung im Amtsblatt schließlich in Kraft. „Ein italienweit einzigartiges Pilotprojekt, das unsere Autonomie weiter ausbaut und den Grundstein für eine schnellere und bürgernähere Justiz in Südtirol legt“, schwärmt der Senator.
Konkret geht damit das Verwaltungspersonal der ordentlichen Gerichte, also des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts, mit Ausnahme der zwei Dienstleiter vom Staat auf die Region über. Zumindest, sofern die Betroffenen nicht im Staatsdienst verbleiben wollen. In diesem Fall müssen sie allerdings in andere Staatsverwaltungen überwechseln, wie der Fraktionssprecher der Autonomiegruppe im Senat erklärt. Das Personal könnte laut Durchführungsbestimmung über eine Subdelegierung auch von der Region an die beiden Provinzen übergehen. „Vorerst erscheint es jedoch sinnvoller, wenn das Verwaltungspersonal bei der Region angesiedelt wird“, meint Zeller. Da dort auch das Personal der Friedensgerichte verwaltet wird, könne die Organisation der Gerichtsdienste auf diese Weise in einer ersten Phase vereinheitlicht und effizienter gestaltet werden.
"Ein italienweit einzigartiges Pilotprojekt, das unsere Autonomie weiter ausbaut und den Grundstein für eine schnellere und bürgernähere Justiz in Südtirol legt."
Im Eigentum der Provinz Südtirol sind dagegen ab sofort die Gerichtssitze im Land, wie das Gerichtsgebäude am Tribunalplatz in Bozen. Das bedeutet klarerweise auch, dass das Land künftig für die Instandhaltung des faschistischen Bauwerks zuständig ist. Insgesamt entstehen laut Karl Zeller jedoch dank der Verrechnung über das Mailänder Abkommen keine nennenswerten zusätzlichen Kosten für den Haushalt der Region bzw. der autonomen Provinzen. Der italienische Staat erkennt die derzeitigen Kosten von rund 16,3 Millionen Euro pro Jahr für die Gerichtsdienste in der Region an – und zieht diese Summe vom Beitrag ab, den Region und die autonomen Provinzen für die Sanierung des Staatshaushalts leisten müssen. Selbst aufkommen müssten die beiden Körperschaften nur für zusätzliche eigenständig beschlossene Leistungen. Hoffnung macht der SVP-Senator auch für die Dienstleistungen außerhalb von Bozen. „Im Wege der noch abzuschließenden Verhandlungen mit dem Justizministerium wird es wohl auch möglich werden, die Gerichtsdienste in der Peripherie zu verstärken.“