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Der Sachverständige

Im Streit um den Austrittspreis für Volksbank-Mitglieder schreitet nun ein Neumarkter Wirtschaftsberater als gerichtlicher Sachverständiger ein.
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Foto: Oskar Da Riz

Für Walther Andreaus ist es ein Schritt, der eigentlich von der Südtiroler Volksbank ausgehen hätte sollen. Nun ist im Streit um den Austrittspreis für Volksbank-Mitglieder, die ihre Bank infolge der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft verlassen haben, dagegen auf Betreiben der Mitglieder selbst von Gericht ein Sachverständiger ernannt worden. Der Neumarkter  Wirtschaftsberater Laurin Pinter soll demnach ermitteln, inwiefern der von der Bank vorgeschlagene Preis von 12,10 Euro tatsächlich einen angemessenen Wert für die Anteile der ehemaligen Mitglieder darstellt. Bekanntlich wurden die Volksbank-Aktien noch im Vorjahr zu einem Wert von 19,20 Euro ausgegeben. „Und nachdem die Bank selbst in Aussicht stellte, dass sie diesen Preis auch in diesem Jahr wieder erreichen werden, hat sie selbst maßgeblich zur Verunsicherung der scheidenen Mitglieder beigetragen“, sagt Andreus.

Wie viele Mitglieder insgesamt sich gegen den Austrittspreis zur Wehr setzen, weiß auch der VZS-Geschäftsführer nicht, da sich dabei nicht alle von der Verbraucherzentrale beraten lassen. „Dutzende werden es aber schon sein“, schätzt der Verbraucherschützer. Viele von ihnen haben über die Verbraucherzentrale auch die Beratung durch den römischen Anwalt Massimo Cerniglia in Anspruch genommen, der bereits hunderte von Fällen für die Verbraucherzentrale betreut, darunter auch viele Sparkassen-Aktionäre oder Kunden.

Absolutes Neuland

Der Weg, den die ehamaligen Volksbank-Mitglieder nun mit der Anforderung eines gerichtlich ernannten Sachverständigen beschreiten, führt laut Walther Andreaus in jedem Fall in absoutes Neuland. Schon die Möglichkeit, bei Gericht in solch einem Fall einen Experten anzufordern, sei bislang noch nicht genutzt worden, sagt er. Ebenso wenig gäbe es Klarheit darüber, wie bindend im Rahmen dieser Art außergerichtlicher Schlichtung das Gutachten von Laurin Pinter sei.

Sicher ist, dass der Druck auf die Bank mit einem von Gericht ernannten Gutacher wächst. Auch wenn die Südtiroler Volsbank in einer Pressemitteilung über die Ernennung des Sachverständingen good will beteuert, indem sie auf die bis zum 21. April verlängerte Frist für die Ausübung des Bezugs- und Vorkaufsrechts verweist. „Damit will die Bank sowohl jenen Mitgliedern entgegenkommen, die von ihrem Austrittsrecht Gebrauch gemacht haben, als auch jenen, die Aktien über ihr Bezugs- und Vorkaufsrecht zum Auszahlungspreis von 12,10 Euro erwerben möchten“, wird dort wiederhollt. Mehr Entgegenkommen würde den ehemaligen Aktionären wohl, wenn sich die Volksbank in der kommende Woche zur Spesenübernahme für Laurin Pinter bereit erklärt. Denn um die Frage, wer  die Kosten für den gerichtlich ernannten Sachenverständigen tragen muss, wird es laut Walter Andreaus bei einer für 29. März angesetzten Anhörung gehen zu der Antragsteller, Bank und Pinter selbst geladen wurden. „Nachdem die Volksbank-Führung einen wesentlichen Beitrag an den Zweifeln der ausgetretenen Miitgleider hat, haben wir ihnen naheglegt, sie bei den Kosten für den Sachverständigen in die Pflicht zu nehmen und eine Übernahme der Kosten durch die Volksbank zu beantragen“, so Walther Andreaus.