Politics | Regionalrat

Nie wieder Mals

Referenden von Gemeinden werden künftig von einer Richterkommission auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Verfassungswidrig, kritisiert Stephan Lausch.

41 Ja, 3 Nein bei 4 Enthaltungen: Mit diesem Abstimmungsergebnis ist am Mittwoch ein Gesetzesentwurf von Regionalassessor Sepp Noggler durchgegangen, laut dem die Zulassung von Volksabstimmungen in Gemeinden künftig von einer Richterkommission bestimmt wird. „Im dritten Versuch ist es dem Duo Noggler und Schuler also gelungen“, bedauert der Koordinator der Initiative für mehr Demokratie Stephan Lausch. Für ihn ist klar, woher der Wind weht, mit dem nun hartnäckig versucht wurde, eine bisherige Gemeindekompetenz in Anlehnung an die Landesregelung an ein Richterkollegium zu übertragen: aus dem Westen des Landes. „Das ist ganz klar eine Reaktion auf das Referendum in Mals“, sagt Lausch. Mals darf es nie wieder geben, laute die Devise, unter der die neue Regelung bereits im vergangenen Dezember in das Regionalgesetz vom 9. Dezember 2014, Nr. 11 „Bestimmungen auf dem Sachgebiet der örtlichen Körperschaften" eingebaut worden sei.

Stand es bis dahin den Gemeinden frei, auf Grundlage ihrer  Gemeindesatzung Kommissionen einzusetzen, die über die Zulassung von Referenden entscheiden, soll es demnach künftig drei Richtern obliegen, schon vorab zu klären, ob Volksabstimmungen auf Gemeindeebene auch verfassungs- und EU-konform sind. Bei der Initiative für mehr Demokratie weist man zwar darauf hin, dass in Mals bis heute nicht geklärt ist, ob das Anti-Pestizid-Referendum rechtens war oder nicht, wie seine Kritiker behaupten. Doch wie Noggler & Co. argumentieren: Dank der Richterkommission sollen Unklarheiten beseitigt werden, was eine Gemeinde darf und was nicht.

Kommt nur ein weiterer Rekurs?

Dagegen hatte die Initiative für mehr Demokratie allerdings schon nach der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember bei der Regierung in Rom Rekurs eingelegt. Denn für sie verletzte der Artikel nicht nur die Autonomie der Gemeinden. „Außerdem können drei Richter nicht Verfassungsgericht spielen“, sagt Stephan Lausch. Damals hatte sich Gianclaudio Bressa höchstpersönlich von solchen Argumenten überzeugen lassen und die Causa an das Verfassungsgericht weitergeleitet. Die Folge? Eine Rückverweisung des Passus an die Region. Nach dem vergeblichen Versuch, den Passus als blinden Passagier in einem anderen Gesetz unterzubringen, stand er am Mittwoch erneut auf der Tagesordnung des Regionalrats. Den Bedenken aus Rom wurde mit einer stärkeren Berücksichtigung der Gemeinde Genüge getan. So sollen die Kommissionen die Zulässigkeit nach den Kriterien bewerten, die in der Gemeindesatzung vorgegeben sind. Außerdem wird  der Rat der Gemeinden in die Entsendung der Richter in die Kommissionen eingebunden.

Für die Initiative für mehr Demokratie ändert dies nichts an der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung – wovor sie am Vortag der Abstimmung auch alle Südtiroler Abgeordneten in einem Schreiben warnte. Geteilt wurden ihre Bedenken jedoch selbst innerhalb der Opposition nur von einer Minderheit, zeigt das Abstimmungsergebnis. Gibt es nun einen weiteren Rekurs? „Darüber müssen wir erst beraten“, meint Stephan Lausch. „Denn wir vermuten, dass man sich diesmal bereits vorab politisch in Rom abgesichert hat.“