Chronicle | Richtigstellung

“Keine Geschäftsbeziehungen”

Gert Lanz begehrt eine Richtigstellung gemäß Art. 8 des Pressegesetzes Nr. 47/1948 zum salto-Artikel “Der Fall Lanz”.
Lanz Metall
Foto: lanz

Am Mittwoch (22. Juli) Mittag erreicht die salto.bz-Redaktion folgendes Schreiben von Gert Lanz:

Gemäß Art. 8 des Pressegesetzes (G.Nr.47/1948) ersuche ich um die vollinhaltliche Wiedergabe der folgenden Richtigstellung zum, am 21. Juli 2020 auf dem Internetportal „‪salto.it“ erschienen Artikel „Der Fall Lanz“:

Die Fa. Lanz Metall hat bereits im Jahr 2017 verschiedene Angebote zur teilweisen Miete der Betriebsimmobilie in Toblach von Seiten von Unternehmen, auch von Busunternehmen, erhalten. Wie im Artikel von SALTO dargelegt wird, handelt es sich um eine ideale Gewerbeimmobile welche verkehrstechnisch günstig liegt und die sich auch für verschiedene gewerbliche Nutzungen ausgezeichnet eignet.

Im Juli 2018 wurde von Seiten der SAD AG / Herr Gatterer Kontakt aufgenommen und das Interesse an einer Miete bzw. einem Kauf bekundet. Im Januar 2019 wurden die Gespräche intensiviert und so wurden mehrere Vertragsentwürfe aufgesetzt. Der letztendlich auf dem Tisch liegende Vorschlag beinhaltet den Kauf von 2/3 der Immobilie zum Wert von 4.5 Mio € mit einer Option, die gesamte Immobilie um den Betrag von 6.5 Mio € zu erwerben. Von Seiten SAD AG / Hr. Gatterer wurde eine Geheimhaltungsklausel gefordert, der die Lanz Metall nicht entsprechen konnte, da der Verkauf der Immobilie ein wesentlicher Teil eines Sanierungskonzeptes darstellte und somit in verschiedenen Gremien besprochen werden müsste. Zudem hat die SAD AG / Herr Gatterer eine Ausstiegsklausel gefordert und im Vertrag eingefügt, die sie im Fall eines Verlustes von Diensten im Pustertal vom Kauf entbindet, da dann die Notwendigkeit einer Immobilie im Oberpustertal nicht mehr gegeben wäre. Es wurde die Möglichkeit in Betracht gezogen und vereinbart, diese Ausstiegsklausel in einem getrennten Vertrag zu vereinbaren.

Am 05.03.2019 lagen die beiden Verträge zur Unterschrift bereit. Von Seiten des Kaufinteressenten, der im Namen und in Verpflichtung einer neu zu gründenden Gesellschaft agierte, wurden beide Verträge unterzeichnet, von Seiten Lanz Metall nicht. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen und es gibt auch keine sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen Gert Lanz und dem Unternehmen SAD AG  bzw. dem Herrn Gatterer.

Aus diesem Grund ist es für mich unerklärlich auf Basis welcher Überlegungen hier ein Interessenkonflikt in den Raum gestellt wird.

 

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Salto User
Günther Alois … Thu, 07/23/2020 - 06:41

Herr Lanz belegen sie doch schriftlich die angeblichen Angebote von 2017,und was war mit den 150.000 Euro,wenn der Vertrag OK gegangen wäre??? Sie schreiben ja selbst die Gespräche wurden intensiviert mit der SAD-Herrn Gatterer,und da soll jetzt kein Interessenskonflikt sein???? Merken sie überhaupt dass sie sich wiedersprechen????

Thu, 07/23/2020 - 06:41 Permalink