Im Fall "Mals" handelt es sich nicht um ein Referendum, sondern um eine Volksinitiative, die zur Volksabstimmung kommt.
Der Begriff Referendum bezeichnet im Deutschen ausschließlich eine Volksabstimmung über einen von der politischen Vertretung gefassten Beschluss, noch bevor dieser rechtskräftig geworden ist.
Die Volksinitiative hingegen mündet in eine Volksabstimmung über einen Vorschlag, der von einem Bürgerkomitee vorgelegt worden ist.
Hallo,
Hallo,
Im Fall "Mals" handelt es sich nicht um ein Referendum, sondern um eine Volksinitiative, die zur Volksabstimmung kommt.
Der Begriff Referendum bezeichnet im Deutschen ausschließlich eine Volksabstimmung über einen von der politischen Vertretung gefassten Beschluss, noch bevor dieser rechtskräftig geworden ist.
Die Volksinitiative hingegen mündet in eine Volksabstimmung über einen Vorschlag, der von einem Bürgerkomitee vorgelegt worden ist.