Argwohn gegen Airbnb

Dass das private Buchungsportal Airbnb den heimischen Tourismustreibenden ein Dorn im Auge sei, wollte HGV-Präsident Manfred Pinzger im Gespräch mit salto.bz im Sommer 2016 so nicht sagen. Aber: Für die Anbieter, die über die Plattform Airbnb private Unterkünfte an Touristen vermieten, müssten dieselben Regeln gelten wie für alle anderen touristischen Betriebe, forderte Pinzger.
Die jüngste Entscheidung der EU-Kommission, die Betreiber von Airbnb auf europäischer Ebene abzumahnen, stößt beim HGV entsprechend auf Zustimmung. “Konkret geht es um die unklaren Preisangaben, die teilweise gegen das EU-Recht verstoßen”, erklärt der HGV in einer Aussendung, “die EU-Kommission fordert deshalb eine Offenlegung der Zusatzkosten und Transparenz”.
Dieser Forderung könne man sich nur anschließen, heißt es aus dem HGV. Dort hat man beobachtet, dass der Trend, private Wohnobjekte zu touristischen Zwecken auf unterschiedlichen Plattformen wie Airbnb anzubieten, auch in Südtirol zunimmt. “Darunter leidet zunehmend der hiesige Wohnungsmarkt”, warnt der HGV. Vizepräsident Helmut Tauber erklärt, warum das so sei: “Zahlreiche Wohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen, mit der Folge, dass es an bezahlbarem Wohnraum mangelt – ein Phänomen, das anderswo bereits virulent ist.” Beim HGV sieht man den Gesetzgeber gefordert.
Auf staatlicher Ebene setzt sich die Hoteliersvereinigung Federalberghi seit Jahren für mehr Transparenz im Wettbewerb mit privaten Buchungsportalen ein. “Dabei geht es nicht primär um die Buchungsplattformen”, erinnert HGV-Präsident Pinzger, “sondern um private Wohnobjekte, die primär auf diesen Plattformen zu touristischen Zwecken angeboten werden, ohne dass die Vermieter aber jene Auflagen erfüllen müssen, die die gewerblichen Betriebe zu berücksichtigen haben”. Das führe zu unlauterem Wettbewerb und müsse vom Gesetzgeber “ebenso klar geregelt werden”, meint Pinzger.