Chronicle | Parlament

Was das neue Jahr mit sich bringt

Das italienische Stabilitätsgesetz ist durch. Zufriedenheit bei Südtiroler Parlamentariern, Lob und Kritik von Verbraucherschützern.

Der Senat hat am gestrigen Dienstag das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause angenommen. Bereits am Wochenende hatte die Abgeordnetenkammer das Haushaltsgesetz, das mehr als drei Monate lang im Parlament behandelt worden war, genehmigt. Im Senat hatte Ministerpräsident Matteo Renzi die Abstimmung an die Vertrauensfrage geknüpft. 162 Senatoren stimmten schließlich mit Ja, 125 mit Nein.

Zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen und der Abstimmung zeigen sich Südtirols Parlamentarier. “Wir haben ein gutes Ergebnis für Südtirol eingefahren”, meldeten die SVP-Kammerabgeordneten Daniel Alfreider, Manfred Schullian, Renate Gebhard und Albrecht Plannger. Und auch die Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo freuen sich: “Allen Unkenrufen zum Trotz hat das Finanzabkommen gehalten und Südtirol darf sich wieder auf einen gut ausgestatteten Haushalt freuen.” Denn die vor einem Jahr zwischen Südtirol und Rom ausgehandelte neue Finanzregelung, auch bekannt als “Sicherungspakt”, wurde im Stabilitätsgesetz bestätigt. “Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Beitrag von Bozen und Trient zur Sanierung des Staatshaushalts bereits pauschal festgelegt wurde. Die neuen, im Stabilitätsgesetz vorgesehenen Kürzungen zu Lasten der autonomen Gebietskörperschaften gelten daher für Südtirol und das Trentino nicht, sondern nur für die anderen Regionen”, erklären Zeller, Berger und Palermo.


Licht und Schatten

“Governo vergogna”, so ein erster Kommentar des Südtiroler Ablegers der Gewerkschaft UIL-SGK. Deren Generalsekretär Toni Serafini kritisiert die nicht zurückgenommenen Kürzungen für die Patronate. “Das bedeutet, dass die Dienste für jene Menschen, die Hilfe zum Beispiel in Sachen Pension, Invalidität, Unfälle und Aufenthaltsgenehmigungen suchen, reduziert werden.”

Auch die Verbraucherschutzzentrale Südtirol (VZS) hat das Stabilitätsgesetz und die zahlreichen Neuerungen, die damit am 1. Jänner in Kraft treten, unter die Lupe genommen. Die Verbraucherschützer zählen Licht- und Schattenseiten des neuen Gesetzes auf: Positiv sei, dass 2016 für 19 Millionen Italiener die Immobiliensteuer TASI auf die Erstwohnung abgeschafft wurde. Auch die Befreiung die von der Provinz Bozen ausbezahlten Forschungsstipendien von der Einkommenssteuer sei begrüßenswert. “Keine gute Nachricht” sei hingegen, dass die RAI-Fernsehgebühr ab Juli 2016 über die Stromrechnungen bezahlt werde. “Damit wird diese in intransparenter und und unsachgemäßer Weise in die Stromrechnung, die an und für sich schon unleserlich ist, versteckt”, kritisiert die VZS. Zwar werde die RAI-Gebür von bislang 113,50 Euro auf 100 Euro jährlich gesenkt, jedoch werde die Stromrechnung durch diese Neuregelung “für die meisten Familien ziemlich höher ausfallen”. VZS-Geschäftsführer Walter Andreaus sieht “eine Überfrachtung der Stromrechnung. Es werden damit zusätzliche blinde Passagiere mitbezahlt.”

Auch 2016 können die Steuerzahler bei Sanierungen und Energiesparmaßnahmen noch die erhöhten Prozentsätze von 50 beziehungsweise 65 Prozent Abzug auf die Irpef-Steuer in Anspruch nehmen. Die Reduzierung auf 36 Prozent wurde somit auf 2017 verschoben. Auch der so genannte “Möbelbonus” im Ausmaß von 50 Prozent auf 10.000 Euro bei Wohnbausanierungen wurde bestätigt. “Paare unter 35 Jahren können den Möbelbonus im erhöhten Ausmaß von bis zu 16.000 Euro bei Ankauf der Erstwohnung in Anspruch nehmen”, weiß die VZS. Weiters gibt es ein “Zuckerl” für Volljährige: Wer 18 Jahre alt wird erhält eine elektronische Zahlkarte von 500 Euro, die für kulturelle Aktivitäten wie Kino-, Theater-, Konzert- und Museumsbesuche sowie den Kauf von Büchern verwendet werden können. Diese Maßnahme ist Teil des Sicherheitspakets, in dem die Regierung Renzi infolge der Attentate von Paris am 13. November 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt – 50 Prozent davon für die Sicherheit, 50 Prozent für die Kultur.

Auch die Anhebung der Bargeldgrenze von 1.000 auf 3.000 Euro ist im neuen Stabilitätsgesetz enthalten. Ab 1. Jänner 2016 können also Bargeldzahlungen bis maximal 2.999,99 Euro getätigt werden. Vom 3.000-Euro-Limit ausgenommen bleiben Überweisungen ins und aus dem Ausland sowie die Zahlungen der öffentlichen Hand. Dort gilt weiterhin ein Maximalbetrag von 1.000 Euro. Außerdem werden Händler und Freiberufler – gegen Strafe – verpflichtet, Kredit- und Debitkarten als Zahlungsmittel anzunehmen – auch bei kleinen Beträgen. Kritik daran von Andreaus: “Die Risiken, dass dies der Einstieg in den Ausstieg vom Bargeld ist, sind immens.” Denn Bargeld sei ein gelebter Datenschutz, während bargeldloses Zahlen Datenspuren hinterlasse. Das könnte den Verbraucher gläsern machen, warnt der VZS-Geschäftsführer. Ab 1. Juli 2016 müssen übrigens auch Parkuhren bargeldlos funktionieren. Weiters sieht das Stabilitätsgesetz vor, dass mit Radargeräten in Zukunft nicht nur die Geschwindigkeit gemessen, sondern auch die erfolgte Revision des Fahrzeugs und dessen Versicherung überprüft werden soll.


Die gesamten (Neu-)Regelungen, die im Stabilitätsgesetz enthalten sind, finden Sie unter anderem hier.