Economy | Anlegerschutz

Dolomit: Verbraucherzentrale schaltet Consob ein

Neuerliche Aufregung um den Immobilienfonds Dolomit: Beim Tauschangebot der Südtiroler Sparkasse wurde "wegen eines Druckfehlers" auf eine Schutzklausel verzichtet. Nun schaltet die Verbraucherzentrale die Börsenaufsicht ein.

Mehr als 4000 Anleger sind vom finanziellen Fiasko des Immobilienfonds Dolomit betroffen. Als Pflaster für einen schmerzhaften Kapitalverlust von fast 40 Prozent in acht Jahren hat die Südtiroler Sparkasse den Anlegern ein öffentliches Tauschangebot für Anteile des verlustreichen Fonds angeboten. Mit „Zero-Coupon-Anleihen" sollte den Anlegern zumindest innerhalb 2022, der Fälligkeit der Anleihen, ihr einst investiertes Kapital garantiert werden. Die  Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS), bei der viele der betroffenen Sparer Hilfe im Dolomit-Schlamassel gesucht haben, riet den Betroffenen prinzipiell zu einer Annahme – wenn auch unter einer Bedingung: Auf dem sogenannten Annahmeschein sollte in einer Schutzklausel das Recht auf mögliche Schadenersatzforderungen oder andere rechtliche Schritte festgehalten werden.

Eine Bedingung, die laut Verbraucherzentrale zumindest auf dem Facsimile im Tauschangebot-Prospekt, das von der Börsenaufsichtsbehörde Consob genehmigt wurde, klar ersichtlich ist. Als den Sparern nun die „echten“ Tauschangebote vorlegt wurden, war das Feld mit der Klausel dagegen plötzlich verschwunden. Der Grund dafür? Laut einer Pressemitteilung der Südtiroler Sparkasse ein Druckfehler auf allen Annahmescheinen, die zwischen 12. und 20. September benutzt wurden, und der umgehend behoben wurde. Laut Verbraucherzentrale habe die Bank dagegen noch ein paar Tage vorher mitgeteilt, die Zeilen bewusst und zu Recht gelöscht zu haben.

Andreaus: Abwarten statt unterschreiben

Wer in der Sache Recht hat, soll nun zumindest laut VZS die CONSOB entscheiden. Ihr hat die Verbraucherzentrale eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, in der sie die Börsenaufsichtsbehörde unter anderem dazu auffordert,  ihre Überwachungsbefugnis bis zur Fälligkeit des Tauschangebotes am 6. November 2013 voll auszuüben. Damit soll laut VZS „jegliches Fehlverhalten der Sparkasse in Bezug auf die Tauschoperationen festgehalten und geahndet werden. Die Bank selbst fordert die Verbaucherschützer auf, allen  Kundinnen und Kunden, die dem Tauschangebot bereits beigetreten sind oder noch beitreten müssen, einen Annahmeschein zur Unterschrift auszuhändigen, auf dem die Schutzklausel aufscheint. „Es ist schwerwiegend, dass die Bank ein von der CONSOB genehmigtes Dokument wieder ändert“, meint Geschäftsführer Walther Andreaus. „Es den eigenen Kunden unmöglich zu machen, eine Schutzklausel in Bezug auf eine so wichtige Anlageentscheidung einzufügen, bedeutet die Ausübung eines grundlegenden Rechts zum Schutze der Sparer zu verhindern.“ Andreaus' Empfehlung an alle Betroffenen: Erst einmal mit der Unterschrift abwarten. Die nächste Runde lässt bestimmt nicht lange auf sich warten.