Politics | Gesetzentwurf

Ordnung im Handel

Die Landesregierung bringt die neue Handelsordnung auf den Weg. Mit über 70 Artikeln soll ein Einheitstext für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie sorgen.
Einkaufswagen
Foto: Pixabay

Den Mix aus Kleinen und Großen erhalten, die autonomen Spielräume nutzen und eine “umsichtige Entwicklung” des Sektors – das sind die erklärten Ziele von Philipp Achammer, wenn er von der neuen Handelsordnung spricht. Am Dienstag hat die Landesregierung den über 70 Artikel starken Gesetzentwurf dazu genehmigt.

“Die derzeitige Handelsregelung ist ein Puzzle verschiedenster Richtlinien, die nun zu einem einheitlichen Gesetzestext zusammengefasst worden sind, um den Unternehmen und Gemeinden einen klaren und übersichtlichen Rechtsrahmen zu bieten”, erklärte Wirtschaftslandesrat Achammer nach der Sitzung der Landesregierung. Die Erarbeitung des neuen Einheitstextes hat bereits unter seinem Vorgänger Arno Kompatscher begonnen.
Damit soll eine einheitliche Vorgehensweise der Handelstätigkeit garantiert, der Bürokratieaufwand für neue Handelstätigkeiten reduziert und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählt Achammer unter anderem die festgelegten Größenordnungen der Verkaufsstrukturen. Hier werden die staatlichen Bestimmungen mit folgenden maximalen Verkaufsflächen übernommen:

  • Nahversorgungsbetriebe: 150 m2
  • mittlere Handelsbetriebe: bis zu 800 m2 (Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner) bzw. bis zu 1.500 m2 (Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern)
  • Großverteilungsbetriebe: über 800 m2 (Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner) bzw. über 1.500 m2 (Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern)
  • Einkaufszentren: Einrichtungen, die zu dieser Nutzung eigens ausgewiesen werden

Auf Basis dieser Einstufung werden auch die Fälle festgelegt, für die eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns ausreicht, um eine Handelstätigkeit aufzunehmen (Nahversorgungsbetriebe und mittlere Betriebe) bzw. für die ein Gehnemigungsverfahren notwendig ist (mittlere Betriebe außerhalb von Wohngebieten, Großverteilungsbetriebe und Einkaufszentren).
“Dass gewisse Betriebe künftig nicht nur zunächst die urbanistischen Auflagen erfüllen müssen, sondern in einem zweiten Schritt um eine reguläre Handelsgenehmigung ansuchen müssen, ist neu”, betonte Landeshauptmann Kompatscher.

 

Änderungen sind auch für den Wanderhandel auf öffentlichem Grund vorgesehen. Sämtliche Konzessionen dafür laufen am 31. Dezember 2020 ab. Erstmals werden neue Konzessionen mittels Ausschreibung vergeben und nicht mehr, wie bisher, von Gesetzes wegen verlängert. Wie die bisher laufenden Konzessionen vergeben werden, darüber herrscht noch keine Rechtssicherheit. Die EU schreibt eine Ausschreibung der Stellplätze vor, Italien aber hat davon abweichende Regelung erlassen. “Bis Ende 2020 sollte Klarheit herrschen”, gibt sich Achammer zuversichtlich.

Der Landesrat sprach auch ein heißes Eisen an: die Öffnungs- und Schließungszeiten von Handelsbetrieben. “Dafür ist ausschließlich der Staat zuständig, weil sie in das Wettbewerbrecht fallen.” Daher könne das Land in Sachen Sonntags- und Feiertagsöffnung nicht mittels Landesgesetz eingreifen und die Handelstreibenden weiterhin frei über die Öffnungszeiten bestimmen. “Aber es ist unser erklärtes politisches Ziel, mittels Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut die entsprechenden Kompetenz zu erlangen”, betonte Achammer.

Der am Dienstag genehmigte Gesetzentwurf für die neue Handelsordnung wird nun zur weiteren Behandlung dem Landtag übermittelt.

Ma con il centro commerciale nella zona creata da Benko come la mettiamo? Ci metteranno il veto per far contenti alcuni? E ancora, se un imprenditore volesse aprire Ikea in Alto Adige Südtirol significa che questo non potrà mai faro per npn scontentare altri?
Ma allora il libero commercio dove lo mettiamo?

Wed, 09/25/2019 - 22:33 Permalink