Politics | Wohnbau

Wer garantiert die Miete?

Der von der SVP vorgeschlagene Garantiefonds bei Zahlungsausfall stößt bei Interessensvertretungen sauer auf. Der Vorschlag sei schlichtweg nicht umsetzbar.
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Foto: SGB Cisl
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat letzte Woche die Arbeiten zum Landesgesetzentwurf bezüglich Wohnbauförderung fortgesetzt und die ersten sechs Artikel von acht genehmigt. Der Gesetzesentwurf wurde von den SVP-Abgeordneten Helmuth Renzler, Waltraud Deeg, Magdalena Amhof und Paula Bacher eingereicht. Die ersten drei gehören dem Landesvorstand der SVP-Arbeitnehmer:innen an.
Neben der Senkung der erforderlichen Punktezahl für die Wohnbauförderung von 23 auf 20 enthält der Gesetzesentwurf auch die Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz der Vermieter:innen. Dieser soll das Risiko des Zahlungsausfalls reduzieren, falls Mieter:innen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und in Zahlungsverzug gesetzt werden.
Begründet wird die Einrichtung des Garantiefonds im Gesetzesentwurf so: „Um die Vermietung von Erstwohnungen an Privatpersonen zu fördern, kann das Land Beiträge für laufende Ausgaben und für Investitionen für die Einrichtung und Führung von Garantiefonds seitens privater Körperschaften gewähren.“
Der vom Land geförderte Garantiefonds soll es also Hauseigentümer:innen schmackhaft machen, ihre leerstehenden Wohnungen zu vermieten, da im Fall eines Zahlungsausfalls ein Garantiefonds für die Miete aufkommen würde. Der Rat der Gemeinden schlägt in seinem Gutachten zum Gesetzesentwurf außerdem vor, dass das Land sich zusätzlich mit einer bestimmten Quote am Garantiefonds beteiligt, damit dieser effizient und langfristig eingesetzt werden könne.
 

Nicht praktikabel

 
Die Vereinigung Mieterschutz – Centro Casa und der Verband der Hauseigentümer (Ape) stehen dem Garantiefonds skeptisch gegenüber. Nach Ansicht der beiden Verbände scheint der neue Fonds, der von den Vermieter:innen finanziert werden soll, nicht nur schwierig umzusetzen zu sein, sondern könnte, falls er im Landtag genehmigt wird, überhaupt nicht angewandt werden.
Die beiden Präsidenten Maurizio Surian Mieterschutz / Centro Casa und Alberto Boscarolli vom Hauseigentümerverband sind auch davon überzeugt, dass der Fonds die Mietkosten nur noch höher machen würde. Sie fordern daher Gespräche mit dem zuständigen Landesamt und schlagen als Lösung die Einrichtung eines Fonds für unverschuldete Zahlungsunfähigkeit für Mieter:innen vor, wie es ihn im übrigen Italien bereits gibt. Für die beiden Verbände ist dieser Fonds „das einzige wirkliche Instrument, um die schwerwiegenden Probleme der Nichtbezahlung von Mieten anzugehen“.
 

Kritik der Grünen

 
Auch Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete der Grünen und im IV. Gesetzgebungsausschuss, kritisiert den Garantiefonds im Gesetzesentwurf. „Bei der Studienreise nach Wien haben wir gesehen, dass man im Falle von Zahlungsunmöglichkeit ganz anders intervenieren müsste: Mit Sozialarbeit und Quartiersarbeit, und indem man von der Notsituation ausgeht, in der sich eine Familie oder eine Person plötzlich wiederfinden kann. Es verwundert, dass gerade von Arbeitnehmerseite ein so besitzerorientierter Vorschlag kam und Änderungen abgelehnt wurden“, so Foppa.
Es sei ein wichtiges Anliegen, die nicht vermieteten Wohnungen auf den Mietmarkt zu bringen – der Weg, den die Südtiroler Landesregierung wählt, gehe aber eindeutig von den Wohnungsbesitzer:innen aus und vernachlässige die Perspektive der Mieter:innen.