Politics | Fraktionsgelder

Brave Parteien?

Bei der Überprüfung der Fraktionsgelder im Zeitraum Mai bis Dezember 2014 durch den Rechnungshof ergaben sich drei Beanstandungen an SVP, Elena Artioli und Freiheitliche.

Zu den Aufgaben des Rechnungshofes gehört die Kontrolle, ob die Fraktionsgelder der Parteien ordnungsgemäß ausgegeben und verbucht wurden. Im Bericht der drei Richter Raffaele Dainelli, Josef Rössler und Alessandro Pallaoro werden die Abrechnungen der neun Landtagsfraktionen fein säuberlich nachgezeichnet, und gleich zu Beginn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gelder "mit der institutionellen Tätigkeit der Fraktion in Verbindung stehen müssen". Auch dürften keine Spesen der Parteigremien oder ihrer politischen Vertreter mit den Fraktionsgeldern bezahlt werden. Bei 6 Fraktionen hatten die Prüfer nichts zu beanstanden, hingegen müssen SVP, Elena Artioli sowie die Freiheitlich unterschiedlich hohe Summen zurückzahlen, Summen die aber nur bei den Freiheitlichen die Tausender-Marke berühren.

Bei der SVP geht es um 150 Euro, der vom Rechnungshof als nicht rechtmäßig anerkannt wird: Eine Hotelrechnung für Mitarbeiter, die storniert wurde. Parkplatzgebühren oder die Anschaffung von Apple I-Pads gehen hingegen in Ordnung, sagen die Richter. Ebenfalls gerügt wurde Elena Artioli und ihr A-Team. 87,23 Euro, eine Strafzahlung für zu spät überwiesene Sozialabgaben eines Mitarbeiteres, dürften ebenfalls nicht als Fraktionsausgabe erklärt werden, sind also zurückzuzahlen. 

Bei den Freiheitlichen geht es um konsistentere Summen: Um Essensabrechnungen im Ausmaß von 2.510 Euro sowie um die Finanzierung der Zeitung "Freiheit", 1.150 Euro. Letztere verbreite nicht nur Informationen zur Fraktionstätigkeit, sondern berichte auch über die politischen Aktionen der Freiheitlichen. Pius Leitner von den Freiheitlichen sieht sich und seine Gruppe im Recht: Es sei alles mit Steuerquittungen belegt und dass es sei zulässig, Mitarbeiter zum Mittagessen einzuladen, das habe der Rechnungshof bereits früher festgestellt. Dieser lässt aber nur Essensgutscheine gelten. Leitner überlegt nun, ob er die Beanstandungen anfechten soll, schließlich sei alles belegt, von Missbrauch könne keine Rede sein.