100 Prozent keine Zweitwohnungen
Von A wie Abtei wie W wie Wolkenstein reicht die Liste der 25 Gemeinden, für die ab sofort eine 100-prozentige Konventionierungspflicht gilt. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung am heutigen Dienstag (25. September) genehmigt.
Mit dieser Regelung, die im neuen Gesetz für Raum und Landschaft enthalten ist, will das Land der Überhandnahme von Zweitwohnungen entgegenwirken und einen ersten Schritt zur Bereitstellung von leistbarem Wohnruam setzen. Das Gesetzeswerk selbst, das am 8. Juni vom Landtag verabschiedet wurde, tritt zwar erst am 1. Jänner 2020 in Kraft. Die Regelung gegen den “Ausverkauf der Heimat” jedoch gilt bereits seit 13. Juli 2018.
Stopp vor allem in Tourismushochburgen
Der Artikel 104 des Gesetzes für Raum und Landschaft verpflichtet die Landesregierung, diejenigen Gemeinden und Fraktionen festzulegen, in denen mehr als zehn Prozent der Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden. Als Grundlage für die Feststellung von Zweitwohnungen wurde – in Absprachen mit dem Rat der Gemeinden – die Tourismusabgabe laut Regionalgesetz herangezogen. Der Gemeindenverband hat eine Erhebung der Wohnungen nach Gemeinden und Fraktionen durchgeführt. Ein hoher Zweitwohnungsbestand ist in vielen Tourismushochburgen wie Welschnofen, im Hochpustertal, Gadertal und in Gröden ersichtlich. Als Stichtag für die Erhebung wurde der Tag des Inkrafttretens des neuen Landesgesetzes, der 13. Juli 2018, festgesetzt.
Heute hat die Landesregierung nun, wie vom Gesetz vorgesehen, per Beschluss jene Gemeinden und Fraktionen festgelegt, die bereits jetzt die 100-prozentige Konventionierung anwenden müssen, wobei bei der Festlegung der Fraktionen nur jene berücksichtigt werden, die eine Gesamtwohnungsanzahl von mindestens 50 Wohnungen aufweisen.
Stopp bis 31. Dezember 2019
Ab Inkrafttreten des Beschlusses müssen in den von der Landesregierung festgelegten Gemeinden und Fraktionen alle neu errichteten Wohnungen sowie Wohnungen, die in bereits bestehenden Gebäuden durch Umwidmung neu vorgesehen werden, konventioniert werden. Dies gilt nicht für Wohnungen, für die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses bereits eine Baukonzession erlassen worden ist bzw. für Wohnungen, für die innerhalb 13. Juli 2018 ein vollständiges Projekt in der zuständigen Gemeinde hinterlegt worden ist.
Konventionierte Wohnungen dürfen nur von Personen besetzt werden, die ihren Wohnsitz bereits seit fünf Jahren in Südtirol haben oder ein Arbeitsverhältnis in Südtirol nachweisen können.
Die heute beschlossene Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2019. Ab dem 1. Jänner 2020 wird die Landesregierung die Gemeinden und Fraktionen neu festlegen.
Inzwischen hat auch der Staat das Landesgesetz Raum und Landschaft geprüft und nicht angefochten.
Eine 100-prozentige Konventionierungspflicht gilt für:
25 Gemeinden
Abtei, Altrei, Brenner, Corvara, Enneberg, Gsies, Hafling, Innichen, Kastelruth, Niederdorf, Olang, Plaus, Rasen-Antholz, Ritten, Schnals, Sexten, St. Christina in Gröden, St. Martin in Thurn, St. Ulrich, Stilfs, Terenten, Toblach, Welsberg–Taisten, Welschnofen, Wolkenstein in Gröden
26 Fraktionen
Radein (Aldein), Afers (Brixen), St. Andrä (Brixen), Reischach (Bruneck), Petersberg (Deutschnofen), Mühlbach (Gais), St. Valentin (Graun i.V.), Graun (Kurtatsch a.d.W.), Hauptort Lajen, Tanirz (Lajen), Pawigl (Lana), St. Martin am Kofel (Latsch), Pfelders (Moos in Passeier), Unterfennberg (Margreid), Meransen (Mühlbach), Issing (Pfalzen), St. Jakob (Pfitsch), Ausserprags (Prags), Innerprags (Prags), Walten (St. Leonhard in Passeier), Thuins (Sterzing), Gfrill (Tisens), Peterbühel (Völs), Prösels (Völs), St. Konstantin (Völs), Ums (Völs).
Walten? Altrei?`Plaus?
Walten? Altrei?`Plaus?
Die Russen kommen ...
So ein Schwachsinn!
Qualcuno mi può spiegare
Qualcuno mi può spiegare perché si cerca di calmierare i prezzi delle case di alcuni comuni con questa norma mentre a Bolzano Bozen non si fa nulla? (E nessun politico s'interessa)