Parteienfinanzierung über die Steuererklärung
2 Promille von seinen Abgaben, der Einkommenssteuer IRPEF, kann der Steuerzahler künftig auf seiner jährlichen Steuerklärung zugunsten einer politischen Partei spenden. Also nicht mehr nur die 8 Promille, die man der Kirche, einer religiösen Institution oder dem Staat für soziale Zwecke zuweisen, oder die 5 Promille für eine Verein, die Forschung oder einen anderen sozialen Zweck, sondern nun auch politische Subvention direkt vom Bürger an die Parteien.
Die Freiheitlichen haben dies bereits auf ihrer homepage vermerkt, und werben für ihre ihre 2 Promille.
Dabei entstehen für den Steuerzahler keine zusätzlichen Kosten, im Gegenteil, nimmt man diese Optionen nicht wahr, fließt das Geld direkt in die Staatskassen.
Auch die SVP war schnell und hat die neue Geldeinnahmequelle bekanntgegeben:
Mit dieser Wahl wird vor allem der wertvolle ehrenamtliche Einsatz unserer aktiven Funktionärinnen und Funktionäre unterstützt.
Wer sich dafür entscheidet, der zahle keine höheren Steuern, die 2 Promille sind dem Staat bereits geschuldete Abgaben, die dieser den Parteien überlässt. Denn seit 2014 ist die Parteienfinanzierung durch die öffentliche Hand abgeschafft, mit einem Dekret der Regierung Enrico Letta. Künftig also nur mehr private und freiwillige Gelder in Spendenform für die Parteien und Arbeit, wer sich rechtzeitig darum kümmert, hat die Nase vorn.