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50 Millionen für Bürger

Die Corona-Soforthilfen für Familien und Einzelpersonen laufen weiter. Ansuchen sind ab 11. Juni möglich. Es gibt eine Reihe von Neuerungen und Erleichterungen.
Soldi
Foto: Unsplash

Die Corona-Soforthilfen für Familien und Einzelpersonen werden fortgesetzt – unter günstigeren Bedingungen als bisher. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen und stellt dafür 50 Millionen Euro bereit. Um die Covid-Hilfe 2021 kann von 11. Juni bis 30. September angesucht werden, und zwar auch selbstständig online über das persönliche Portal im Südtiroler Bürgernetz.

Die Covid-Hilfe 2021 läuft auf zwei Schienen, bei denen es nun Neuerungen gibt.

1. Aufstockung Soforthilfe Covid-19

Wer bereits die Soforthilfe, um die ab Dezember 2020 angesucht werden konnte, bezogen hat, kann nun um eine Aufstockung ansuchen. Der Betrag der Ausgleichsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen der bereits erhaltenen Soforthilfe und der neuen Covid-Soforthilfe 2021. Bei der Covid-Soforthilfe 2021 wurden nämlich die Beträge erhöht, sodass bis zu 1.700 Euro monatlich bezogen werden können. Wiederum werden die Beiträge für drei Monate in einer einmaligen Zahlung ausbezahlt. Erhöht wurden zudem die Maximalgrenzen für das monatliche Einkommen (Einzelpersonen: 1.400 Euro, Familien: 2.800 Euro) und für das Vermögen (maximal 60.000 Euro). Als Grundvoraussetzung gilt zudem, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens 30 Tage (im Zeitraum 1. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Antragstellung) aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Arbeitstätigkeit nicht ausüben konnten.

2. Covid-Soforthilfe 2021 & Covid-Miet- und Wohnungsnebenkosten 2021

Diese Schiene berücksichtig mit den Saisonsarbeitskräften nun stärker auch jene Personengruppe, die bisher vom Bezug der Soforthilfen ausgeschlossen war.


Selbst online ansuchen

Um die neue Covid-Hilfe 2021 online zu beantragen, ist entweder eine aktivierte Bürgerkarte, eine elektronische Identitätskarte oder eine digitale Identität SPID nötig. Eine solche kann bei unterschiedlichen Anbietern kostenlos beantragt werden. Informationen zum SPID und zu den unterschiedlichen Anbietern gibt es online. Hilfe und Unterstützung bieten auch viele Gemeindeämter, die lokalen Postdienststellen oder die Handelskammer Bozen. Informationen zur Covid-Hilfe 2021 erhalten Bürgerinnen und Bürger zudem telefonisch unter 0471 418006 von Montag bis Donnerstag, von 9 bis 12 Uhr.


Die bisherige Bilanz

Laut Soziallandesrätin Waltraud Deeg haben seit 10. Dezember 2020 insgesamt 12.380 Antragstellerinnen und Antragsteller die Covid-Soforthilfe bezogen. Dafür hatte das Land Südtirol insgesamt 24,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Den Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten Covid 19 haben bisher 6.984 Empfängerinnen und Empfänger bezogen, dafür wurden 8,4 Millionen Euro ausbezahlt. “Diese 33,5 Millionen Euro waren und sind eine wichtige Unterstützung für krisenbetroffene Bürgerinnen und Bürger”, zeigt sich Deeg überzeugt.