Wohnbauförderung: "Alles beim Alten"
Am gestrigen Montag, 25. August 2014, wurde in der Kommission des Südtiroler Landtages eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes genehmigt, die voraussichtlich Mitte September ins Plenum kommt. Die Landesregierung habe einen neuen Absatz eingeführt, „der schwer zu durchschauen ist“, sagt Alexander Wurzer, Vorsitzender der ASGB-Jugend.
„Wir brauchen keine Panikmacher“, beschwichtigt Wilhelm Palfrader, Abteilungsdirektor des Amtes für Wohnbau. „Die Wohnbauförderung ist ein Grundrecht der Leute. Es ändert sich nur die Art und Weise der Durchführung, nicht der Inhalt des Gesetzes.“ Es gebe keine laufende Zulassung mehr, sondern geregelte Fristen, innerhalb derer man die Gesuche einreichen müsse. „Falls es zu viele Gesuche gibt, werden manche auf die nächste Rangliste warten müssen“. Die Behauptung Wurzers, dass dem Amt für Wohnbau das Geld bereits ausgegangen sei, entspreche so nicht den Tatsachen, erklärt Palfrader: „Das Geld ist beim Ausgehen. Wir wissen noch nicht, wie viele Rückflüsse zu verwenden sind. Bis Mitte September ist abzuwarten.“ Vielleicht werde das Geld wie im Vorjahr erst mit dem neuen Haushalt ausgezahlt. Dass sich in der Bevölkerung Unsicherheit breit mache, könne Palfrader nicht bestätigen. Die Rangordnung ist der einzige Unterschied, sonst bleibt alles beim Alten.“