Freie Namenswahl
In Zukunft wird es Eltern in Italien frei stehen, den Nachnamen ihrer Kinder selbst zu wählen. Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Dieser sieht vor, dass der Nachwuchs entweder den Nachnamen des Vaters oder der Mutter, oder jenen beider Elternteile annehmen kann.
Diese Regelung wird auch für außerehelich geborene Kinder sowie Adoptivkinder gelten. Sind sich die Eltern nicht einig, welcher Nachname gewählt werden soll, bekommt der Nachwuchs den Nachnamen beider Eltern, in alphabetischer Reihenfolge.
"Eine Abstimmung für die Freiheit, für die Anerkennung der Kinderrechte, die Italien den Weg zu einem wahren Rechtsstaat öffnen", zeigte sich die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard bereits vor zwei Monaten erfreut über das nun eingeleitete "Ende der Diskriminierung". "Mit diesem Gesetz wird das Konzept des Patriarchats in der Familie überwunden, und die Gleichstellung beider Elternteile anerkannt“, sagte die Abgeordnete im Anschluss an die Abstimmung.
Die Anpassung der italienischen Gesetzesordnung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jänner des heurigen Jahres nötig geworden. Bisher war es nämlich nicht möglich gewesen, die Kinder im Meldeamt nur mit dem Nachnamen der Mutter zu registrieren. Daraufhin hat der Gerichtshof in Straßburg eine Anpassung der italienischen Rechtslage an die anderer europäischer Länder gefordert.
Nachdem bereits im Juli ein Gesetzesentwurf in der Abgeordnetenkammer blockiert worden war, ist am Mittwoch der überarbeitete Entwurf mit 239 Ja-, 92 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen angenommen worden. In geheimer Abstimmung. Nun wird er an den Senat weiter gereicht. Danach hat die Regierung ein Jahr Zeit, eine entsprechende Regelung einzuführen. In der Zwischenzeit wird es jedoch möglich sein, den mütterlichen Nachnamen jenem des Vaters hinzuzufügen.