Alemagna spukt noch immer
Irgendwann ist Schluss. Schluss mit lustig, mit der Geduld, mit Schlupflöchern. Zugeknöpft gab man sich noch am 19. Jänner im österreichischen Umwelt- und Außenministerium, „Wir sind im Dialog mit den Italienern“, hieß es auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung. Nur keine Pferde scheu machen, doch ohne Klarheit geht es wohl nicht.
Das Verkehrsprotokoll
Jetzt, eine Woche später fährt die Faust auf den Tisch. Italien muss sich endlich festlegen, sein Verkehrsgewissen rein machen. Streitpunkt der Gespräche zwischen Österreich, Deutschland und Italien ist die im Jahr 1991 unterzeichnete Alpenschutzkonvention. Ausgearbeitet von den zum Alpenraum gehörenden Staaten. Mit acht Protokolle zu verschiedenen Bereichen. In allen Staaten, die die Alpenkonvention unterzeichnet haben, wurden die Protokolle schnell ratifiziert. Eines davon besonders wesentlich, das Verkehrsprotokoll.
Spätes Italien
Dass Italien wieder einmal das Schlusslicht bildete und erst im Herbst 2012 die Konvention ratifizierte, darüber klagten nicht nur die Südtiroler Parlamentarier in Rom immer wieder. Doch dann ein Aufatmen, es schien geschafft, auch Italien hatte verstanden, dass Straßen und Straßenverkehr als einflussreichste Komponenten die Lebensqualität im Alpenraum prägen. Siegfried Brugger sprach vor einem guten Jahr davon, dass „alpenquerende Transitrouten, also z.B. Nord–Süd Verbindungen von Österreich oder der Schweiz nach Italien“, nicht mehr realisiert werden.“
Das Schlupfloch
Doch zufrieden ist mittlerweile niemand mehr. Denn auf Drängen der Lega und mit Zustimmung der SVP hatte das römische Parlament den internationalen Text mit einem folgenreichen Zusatz versehen, wie der Rai Sender Bozen am 26. Jänner berichtete. Verbot alpenquerende Straßen zu bauen? Nicht für Italien – die Alemagna dürfte demnach bis ins Pustertal und weiter bis an die österreichische Staatsgrenze realisiert werden.
Straßenbauprojekte für Fernverbindungen, einschließlich der für den Ausbau des Warenverkehrs mit den Ländern nördlich der Alpen erforderlichen Infrastrukturen“, sollten weiterhin möglich sein, heißt es in einer „Auslegungserklärung“ zum Verkehrsprotokoll.
Österreich und Deutschland goutieren das nicht. Dieser Zusatz heble das Herzstück des Verkehrsprotokolls aus, so die beiden Nachbarländer Italiens und sie fordern: bis zum 6. Februar 2014 muss Italien endgültig Klarheit schaffen und diesen Vorbehalt zurücknehmen. Das österreichische Umweltministerium blieb unmissverständlich: Nicht mit uns, die Alemagna muss vom Tisch, sonst wollen Wien und Berlin offiziell Einspruch erheben.