Politics | Italicum

Nach Porcellum nun Italicum

Der Senat hat die Reform des Wahlgesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. "Alles andere als perfekt, aber ein akzeptabler Kompromiss", kommentiert Karl Zeller.

Der Senat hat am Dienstag die Reform des Wahlgesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. "Dieses Wahlgesetz ist alles andere als perfekt, aber es stellt zweifelsohne eine Verbesserung zum derzeit geltenden Wahlsystem dar und ist ein akzeptabler Kompromiss. Für uns von entscheidender Bedeutung ist, dass, aufgrund der durchgesetzten Ausnahmeregelung, Südtirol ein eigenes Wahlsystem haben und eine angemessene Vertretung der deutschsprachigen und ladinischen Minderheit im italienischen Parlament weiterhin garantiert wird". Das betonte in der Aula des Senates der SVP-Senator Karl Zeller, der als Vorsitzender der Autonomiegruppe die Stimmabgabeerklärung gehalten und die Ja-Stimme der Gruppe erläutert hat.

Das mit dem martialischen "Italicum" betitelte Wahlgesetz setzt sich zum Ziel, die Regierbarkeit zu gewährleisten und wacklige Mehrheiten zu verhindern und zwar durch den Mehrheitsbonus für die Siegerliste und durch die Stichwahl. Positiv sei laut Zeller,  dass im Senat die Hürden von 37% auf 40% (Mehrheitsbonus) sowie von 8% auf 3% (Sperrklausel für den Einzug in das Parlament) gesetzt wurden.

"Problematisch bleibt jedoch, dass eine Liste, die im ersten Wahlgang auch nur 30% erreicht hat und erst im zweiten Wahlgang gewinnt, 55% der Sitze erhält." Negativ bewertet der SVP-Senator weiters, dass nur circa die Hälfte der Abgeordneten mit Vorzugstimmen gewählt werden. "Auch der Mehrheitsbonus für die Liste und nicht an die Koalition, stärkt zwar die Regierbarkeit, ist jedoch nicht gerade gerecht für all jene Parteien, die im 2. Wahlgang die siegreiche Liste unterstützt haben." 

"Für uns entscheidend ist, dass Südtirol ein eigenes Wahlsystem haben wird. Für die Wahl der Abgeordnetenkammer werden in der Region Trentino - Südtirol wieder die Ein-Mann-Wahlkreise eingeführt (vier für Südtirol und vier für das Trentino), während die weiteren drei Abgeordneten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden". Zeller verwies auch auf die offizielle deutschsprachige Bezeichnung "Trentino-Alto Adige/Südtirol" die nun im neuen Wahlgesetz Eingang finden wird.

Mit demselben System wird auch im Aostatal gewählt, während im übrigen Staatsgebiet das Verhältniswahlrcht gilt. Aber auch hier gilt:  Künftig soll diejenige Partei die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament erhalten, die mit mehr als 40 Prozent der Stimmen die Wahl gewonnen hat. Falls keine Gruppierung diese Schwelle überschreitet, ist eine Stichwahl zwischen den beiden größten Parteien vorgesehen.  Eine Neuorientierung wurde notwendig, nachdem das italienische Verfassungsgericht das alte Wahlrecht für rechtswidrig erklärt hatte:  Es garantierte der stärksten Partei rund 54 Prozent der Sitze im Abgeordnetenhaus, selbst wenn ihr Stimmanteil weit darunter liegt.