Politics | Rechnungshof
Die Landesrichter

Foto: upi
Am Donnerstagnachmittag hat der Ministerrat eine Durchführungsverordnung verabschiedet, die vorsieht, dass der Südtiroler und der Trentiner Landtag nicht nur einen, sondern zwei Räte in die Kontrollsektion des Rechnungshofs entsenden können.
Es geht dabei um um die Mitglieder der Kontrollsektion. Jene Sektion, die sich unter anderem mit der Prüfung des Landeshaushaltes befasst.
Von dem Initiativrecht, einen Rat in die Kontrollsektion zu entsenden, hatte der Trentiner Landtag bereits Gebrauch gemacht, der Südtiroler Landtag bisher noch nicht. „Die Möglichkeit, nun zwei Räte der Kontrollsektion zu ernennen, erlaubt es uns, den Rechnungshof in seiner wichtigen Funktion der Unterstützung unserer Verwaltungstätigkeit zu stärken“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der auf der Sitzung im Palazzo Chigi anwesend war.
Zudem sieht die neue Durchführungsverordnung eine Aufstockung des Personals der Sektionen Trient und Bozen des Rechnungshofs von 9 auf 12 Richter vor. Insgesamt wird es sechs Neueinstellungen geben: Neben der Ernennung der vier von den beiden Landtagen benannten Mitglieder der beiden Kontrollsektionen durch den Staatspräsidenten findet ein Auswahlverfahren für die Einstellung von zwei weiteren Richtern statt, die den beiden Regionalen Staatsanwaltschaften oder den beiden Rechtssprechungssektionen zugewiesen werden können. Möglicherweise werden es sogar mehr, denn in Bozen sind einige Stellen unbesetzt.
Schließlich sieht die heute verabschiedete Durchführungsverordnung vor, dass die beiden Länder im Einvernehmen mit den Präsidenten der beiden Sektionen des Rechnungshofs das Kontingent des "abgeordneten" Verwaltungspersonals gesamthaft und nicht mehr durch Einzelmaßnahmen festlegen. „Diese Maßnahme wird zu einer Stabilisierung der Personalausstattung der Sektion Bozen des Rechnungshofs führen", so Landeshauptmann Kompatscher.
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