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Römischer Skonto

Der Staatsrat hat jetzt die Strafe der Kartellbehörde gegen die SAD AG bestätigt. Die Richter haben den Betrag aber auf 803.092,50 Euro herabgesetzt.
Sad, autobus, Tpl
Foto: Thomas Ohnewein
  • Die Strafe ist jetzt rechtskräftig. 
    Die SAD AG hat den Rechtsweg ausgeschöpft. Am Donnerstag hat der Staatsrat das Urteil 5664/2024 erlassen, nach dem Ingemar Gatterer & Co. eine Strafe von 803.092,50 Euro zahlen müssen. Das Höchstgericht hat damit eine Art Skonto gemacht. Denn ursprünglich hatte die staatliche Kartellbehörde AGCM eine Strafzahlung von 1.147.275 Euro gegen die SAD AG verhängt. Nach einen Gerichtsstreit, der über fünf Jahre gedauert hat, kommt es jetzt zu einer Verminderung der Strafe um 30 Prozent. Doch das dürfte nur ein kleiner Trost sein. 

  • Die Wettbewerbsverzerrung

    Die oberste staatliche Wettbewerbsbehörde Autorità garante della concorrenza e del mercato“ (AGCM) hat nach einer Eingabe der Landesverwaltung Ende 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen das private Südtiroler Nahverkehrsunternehmen SAD AG eingeleitet. Es geht dabei um die Vorbereitung der Ausschreibung des Südtiroler Nahverkehrs und das Verhalten des Gatterer-Unternehmens. Die SAD hat sich monatelang ostentativ dagegen gesträubt, wichtige für die Ausschreibung notwendige Daten und Unterlagen an das Land herausgegeben. Die AGCM leite daraufhin eine Ermittlung ein, in deren Verlauf die Finanzwache am SAD-Sitz alles Unterlagen sicherstellt.

    Anfang 2019 biegt der Fall „Nr. A516 - Gara Trasporto Pubblico Locale nella Provincia Autonoma di Bolzano” in die Zielgerade ein. Per Dekret setzt die AGCM die letzte Anhörung der Parteien auf den 11. März 2019 und das Verfahrensende auf den 10. April 2019 fest.

  • AGCM: Vernichtender Abschlussbericht für die SAD. Foto: AGCM
  • Gleichzeitig stellt die Kartellbehörde dem Land und der SAD AG Ende Jänner 2019 auch den Abschlussbericht zu. Die Schlussfolgerungen darin sind für die SAD AG vernichtend. Im Bericht seziert die staatliche Wettbewerbsbehörde die gesamte Angelegenheit in insgesamt 204 Punkten. Die AGCM-Ermittler kommen dabei zu einem überaus klaren Resümee: Das Verhalten der SAD AG sei in mehreren Punkten widerrechtlich und wettbewerbsverzerrend gewesen. 
    Am Ende des Verfahrens verhängt die Kartellbehörde eine Strafe gegen die SAD in der Höhe von 1.147.275 Euro.

  • Die Herabsetzung

    Gegen dieses Strafdekret legte die SAD AG aber Rekurs ein. Das Verwaltungsgericht Lazio weist den Rekurs aber ab und bestätigt die Millionenstrafe. Gatterer & Co. ziehen gegen dieses Urteil aber vor den Staatsrat. Die Schlussverhandlung findet in Rom am 30. Mai 2024 statt und am Donnerstag fällt das Höchstgericht das Urteil.
    Auch diesmal wird der Rekurs abgewiesen. Teilweise als unbegründet, teilweise als nicht zulässig. Doch der Staatsrat verringert die Strafe der Wettbewerbsbehörde um über 300.000 Euro.

  • SAD-Eigner Ingemar Gatterer (vergangene Woche am Bozner Landesgericht): Rund 200.000 Euro am Ende gespart. Foto: Seehauserfoto
  • Der Grund dafür: Mit der Annullierung der Ausschreibung durch das Land haben sich die Voraussetzungen deutlich geändert.
    Im Urteil des Staatsrates heißt es:

    „Il pregiudizio all’obiettivo di realizzare una effettiva concorrenza nel mercato vi è, certamente, stato nella misura in cui si è dovuto rinviare la pubblicazione del bando della gara che era strumentale a tale obiettivo, ma questa stessa gara è stata, poi, annullata e solo dopo poco tempo la Provincia ha provveduto ad un nuovo bando con una gara diversamente modulata rispetto al passato e con il ricorso all’affidamento in house per parte del servizio. Pertanto, non pare equo addossare sulla sola S.A.D. il procrastinarsi della situazione di mancata concorrenza per il mercato, considerato anche che, come già evidenziato, i fatti a fondamento della decisione di annullamento sono dipesi da condotte di funzionari pubblici e lo stesso provvedimento di annullamento è stato, comunque, ritenuto illegittimo dal T.R.G.A. Inoltre, la Provincia ha, poi, attuato scelte diverse da quelle che si erano cristallizzate nel bando del 2018, e anche tale circostanza disvela incertezze sulle modalità di realizzazione di tale apertura al mercato che attenuano, per converso, gli effetti della condotta di S.A.D. Appare, quindi, equo operare una riduzione del trenta per cento dell’importo stabilito dall’Autorità“.

    Rechnet man die Verfahrenskosten dazu, dürfte sich Ingemar Gatterer am Ende rund 200.000 Euro erspart haben.