Wie viel AnwältInnen braucht das Volk?
Wie viel Anlaufstellen gegen Diskriminierung braucht das Volk? Eine Frage, die nicht zuletzt BürgerUnions-Abgeordneter Andreas Pöder in Zusammenhang mit der Einrichtung einer neuen Anti-Diskriminierungsstelle aufwirft. Im Mittelpunkt seiner Empörung über die seit längerem geplante Einrichtung steht zwar primär die Vorgangsweise der Mehrheit, die eine den Landtag betreffende Frage ohne Einbeziehung von Landtagspräsidium und FraktionsprecherInnen angehe. Darüber hinaus stellt Pöder jedoch auch in den Raum, dass es mit Volksanwaltschaft, dem Beirat für Chancengleichheit, der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie darüber hinaus den einzelnen Abgeordneten und auch einer Reihe anderer Einrichtungen bereits eine Vielzahl an Zuständigen für Antidiskriminierungsfragen gibt.
Einen Einwand, den auch die neue Gleichstellungsrätin Michela Morandini nicht vollkommen vom Tisch wischt. Obwohl die Kompetenzen der einzelnen Anlaufstellen klar geregelt und abgegrenzt sein, hat sie bereits in den ersten beiden Monaten ihrer Tätigkeit erfahren, dass die Unterschiede den BürgerInnen selbst nicht immer klar ist. Ein aktuelles Beispiel? Beschwerden über die Rangordnungen im Bildungssystem, mit denen sowohl die Gleichstellungsrätin als auch die Volksanwältin befasst würden. „Wir haben deshalb aus eigener Initiative heraus eine Zusammenarbeit gesucht, um Synergien zu nutzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden“, sagt Morandini.
Obwohl auch den Anwältinnen des Volkes derzeit noch nicht ganz klar ist, wie das künftige „Haus der BürgerInnen“ aussehen soll, das Kommissionpräsident Oswald Schiefer im Rahmen des Diskussion des Omnibus-Entwurfes in Aussicht gestellt hat, geht ihr Angebot in Richtung einer noch stärkeren Vernetzung und Zusammenarbeit. Vorstellbar wäre laut Morandini beispielsweise eine Art vorgeschaltetes Sekretariat als erste Anlaufstelle, von der BürgerInnen dann an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden.
Ungleiche finanzielle Ausstattung
Thema bleibt aber unabhängig davon die unterschiedliche finanzielle Ausstattung der einzelnen Institutionen. Ein Thema, das besonders in der Kinder- und Jugendanwaltschaft schon bald nach ihrer Einrichtung vor bald fünf Jahren aktuell wurde. „Es ist nachvollziehbar, dass die Volksanwaltschaft nach bald 30 Jahren anders dasteht“, meint die mittlerweile dritte Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter, die ihr Amt vor drei Monaten angetreten ist. Wenn allerdings gelten soll, dass Kinder und Jugendliche gleich viel wert seien wie Erwachsene, sei nicht nachvollziehbar, wieso die Volksanwältin das Doppelte verdiene und über ein Vielfaches an personellen Ressourcen verfüge. Denn statt vier zusätzlichen Planstellen für ExpertInnen in der Volksanwaltschaft gebe es in der Kinder- und Jugendanwaltschaft gerade eine. Auch im Sekretariat sei die Volksanwaltschaft fast doppelt so stark besetzt. „Das heißt, wenn auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft von der Pionierphase in die Differenzierungsphase übertreten soll, wird eine Aufstockung der Ressourcen unumgänglich sein“, erklärt Ladstätter.
Noch weit karger ausgestattet ist Michela Morandini, deren Amt seit dem Gleichstellungsgesetz im Jahr 2010 im Gegensatz zu allen anderen italienischen Gleichstellungsrätinen als Vollzeitamt konzipiert ist. Dennoch verfügt Morandini weder über ein direktes eigenes Budget noch über Personal. „Ich kann allerdings zumindest teilweise eine Sekretärin in der Abteilung Arbeit in Anspruch nehmen“, sagt sie.
Reicht das aus, um ihren unterschiedlichen Aufgaben nachzukommen - zu denen neben der direkten Beratung und Information bei Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt unter anderem die Durchführung von Sensibilisierunskampagnen und Projekten, die Mitarbeit in Kommissionen oder Dokumentations- und Begutachtungsaufgaben zählen? Michela Morandini: „Wenn ich dem Tätigkeitsprofil gerecht werden soll, ist absolut dafür zu sorgen, dass personelle und finanzielle Mittel bereit gestellt werden.“