Politics | Sacro egoismo

Italiens "heiliger Eigennutz"

Staaten genießen Immunität, besagt das Völkerrecht. Aber italienische Gerichte scheren
sich nicht um dieses Prinzip. Sollten sie aber .......
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klemens hacht Tue, 10/28/2014 - 01:32

ich habe den erhärteten verdacht, dass der artikel (eigennützig) nur darin dient, mit genügend themensprüngen und polemischer rhetorik einen vom autor ungeliebten staat an den pranger zu stellen. wie denn sonst kommt der autor nicht auf die idee, dass hinter dem werkeln der gerichte die opferverbände und nicht der staat stehen.

Tue, 10/28/2014 - 01:32 Permalink
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Christoph Moar Tue, 10/28/2014 - 09:05

"Nur mit völliger Verblendung und „Volk-ohne-Raum“-Eroberungswahn ist es zu erklären, dass sich der Mann aus Braunau am Inn, der als „böhmischer Gefreiter“ während des ersten „Völkerringens“ die Unzuverlässigkeit dieses Seitenwechslers miterlebte, für den von ihm maßgeblich vom Zaun gebrochenen zweiten weltumspannenden Krieg just Italien als Achsenpartner erwählte."

Diesen Mann, diesen Krieg, diesen Völkermord herzuzitieren, um das als rhetorisches Mittel zu Verwenden, dass er "just diesen unzuverlässigen" Achsenpartner wählte? Wow.

Tue, 10/28/2014 - 09:05 Permalink
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Benno Kusstatscher Tue, 10/28/2014 - 11:41

Was für ein Dilemma! Der zitierte Richterspruch bedarf in der Tat einer Beleuchtung. Als ich davon las, kamen auch mir so meine Gedanken, ob es sich hier möglicherweise um eine Blüte unzureichender Geschichtsaufarbeitung in Italien handeln könnte. Von außen mit dem Zeigefinger zu mahnen, ist geschmacklos. Jedes "Volk" muss da seinen eigenen Zugang dazu finden. Als "Außenstehende" hält sich das offizielle und mediale Südtirol artig von Zeigefingermoral fern. Ist es nicht unsere Pflicht, von innen kritisch dem gegenüber zu sein, dem wir uns zugehörig fühlen?

Diejenigen von uns, die sich tendenziell zugehörig fühlen, fühlen sich zu außenstehend, um Recht und Pflicht zur inneren Kritik wahrzunehmen. Bei denjenigen, die sich explizit nicht zugehörig fühlen, wirkt präzis analysierende Kritik wie billige Zeigefingermoral von außen.

Was bleibt ist ein Unwohlsein, eine Tabuisierungszone. Rainer macht keinen Hehl aus seiner Weltanschauung. Der Artikel verstört gleichermaßen, wie er die Entschlossenheit zur Verteidigung der roten Linie stärkt. Das Thema, das er aber anspricht, wäre ohne diesen Beitrag undiskutiert geblieben. Das stimmt zum Nachdenken...

Tue, 10/28/2014 - 11:41 Permalink
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Sylvia Rier Tue, 10/28/2014 - 11:58

In reply to by Benno Kusstatscher

Benno, ich bin in der Geschichte nicht so firm, aber die Beiträge der R. Liesing rufen stets und unweigerlich ein mächtiges Unbehagen in mir hervor. Es würde mich wundern, wenn ein "Historiker" (Eigenaussage) Dinge wie (ein Beispiel aus vielen) "in gewohnter Verschlagenheit" sagte. Dass R. Liesing seine Texte auch bei Kopp online veröffentlicht, ist wohl nur ein kleiner, weiterer Fingerzeig über die Richtung, die ihm liegt, aber immerhin.

Tue, 10/28/2014 - 11:58 Permalink
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Stephan Kerschbaumer Tue, 10/28/2014 - 15:18

Hallo Benno, der Inhalt des Richterspruches ist nicht so einfach, wie es R. Leasing darzustellen versucht. Und schließlich, diese Vermischung von Geschichte und Recht, sowie der Schlenker zu den Südtirol Attentätern ist absurd.
Nun zum Richterspruch. Das Verfassungsgericht interessiert sich nicht direkt für die eigentliche Streitsache - in diesem Falle die Hinterbliebenen der Geschädigten gegen die BRD - sondern interessiert sich für das Prinzip.
In diesem Fall ging es um das Gesetz mit welchen die Republik Italien eine UN- Konvention aus 2004 ratifizierte, die die Staatenimmunität, die als solches bereits Teil des internationalen Gewohnheitsrechts und somit bereits bindend für jeden Staat. Diese Ratifizierung nahm das italienische Parlament zum Anlass um eine Art "ad hoc" Regelung einzuführen.
Es hatte diesen Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegeben. Deutschland und Italien wollten wissen ob erstere sich vor italienischen Gerichte für die NS- Kriegsverbrechen in Italien zu verantworten hat. Die Antwort war NEIN und beide Staaten waren heilfroh. R. Liesing hat nannte ja bereits die vielen Kriegsverbrechen des Mussolini- Regimes genannt.
Durch eine ad hoc Regelung wollte dann das Parlament erwirken, dass italienische Gerichte sich immer dann für unzuständig erklären, wenn der IGH bereits erklärt hat, dass ein bestimmter Staat (also die BRD) für eine bestimmte Tat (die NS- Kriegsverbrechen in Italien) nicht belangt werden kann. Zudem sollten alle bereits rechtskräftig erlassenen Verurteilungen, die gegen diesen Staat erwirkt worden sind, wieder aufgehoben werden. Also eine Regelung, die 1:1 auf alle Schadensersatzprozesse in Italien, die in den letzten 15 Jahren, nach der Öffnung des "Schrankes der Schande", begonnen wurden, anwendbar ist.
Das Kuriose: in der genannten UN- Konvention steht geschrieben, dass Staaten sich immer dann vor ausländischen Gerichten zu verantworten haben, wenn er auf dem Territorium dieses Staates ein Unrecht begangen hat (das kann ein Verkehrsunfall sein, in dem ein Botschaftsfahrzeug verwickelt ist, aber eben auch ein Kriegsverbrechen). Zudem steht in der Konvention, dass bereits laufende Verfahren vom Anwendungsbereich der Konvention ausgenommen sind.
Der Verletzung der italienischen Verfassung (denn nur darum geht es dem Verfassungsgerichtshofes) liegt dadurch v.a. darin, dass das italienische Parlament den Geschädigten den Gerichtsweg in Italien versperrt hat (obwohl nicht von der UN- Konvention vorgesehen), ohne dass diese in Deutschland einen offenen Gerichtsweg besäßen. Somit lag für das Gericht eines Verletzung des Rechts auf Schutz der eigenen Rechte vor (Art. 24 Verfassung), eines der grundlegendsten Rechte eines Rechtsstaates.
Also, die Staatenimmunität vor Italiens Gerichten ist und bleibt weiterhin gewahrt. Die einschlägige UN- Konvention ist seit 2013 in Italien in Kraft und italienische Gerichte und der Verfassungsgerichtshof werden diese auch respektieren.

Tue, 10/28/2014 - 15:18 Permalink
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Benno Kusstatscher Tue, 10/28/2014 - 16:14

In reply to by Stephan Kerschbaumer

Bravo Stephan, und danke! Genau so entzaubert man nebolöse Theorien: durch sachliche Klarstellung. (Nur) Mit Entlarvung ung Gesprächsverweigerung schafft man die Dinge nicht aus der Welt.

Ich würde lügen, wenn ich behaupten würde, dass mir die rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Urteils jetzt voll klar wären. Noch spannender ist freilich die Frage, wie denn die Rechte der auswärtig Geschädigten gewahrt werden, denen der Gerichtsweg in Italien nicht offen steht. Nicht das Urteil an sich, sondern die Berichterstattung darüber, lassen den Ruf nach Symmetrie missen. Steht da eine multilaterale Kettenwirkung bevor?

Tue, 10/28/2014 - 16:14 Permalink
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gorgias Tue, 10/28/2014 - 20:02

Warum kann man nicht sehen wenn ein Text oder Kommentar mehr negative als positive Bewertungen erhalten hat?

Ist das eine Nötigung zum konstruktiv sein?

Tue, 10/28/2014 - 20:02 Permalink
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gorgias Tue, 10/28/2014 - 21:41

In reply to by Roland Kofler

sollte es nicht priorität sein die qualität des eigenen produkt zu steigern. besonders wenn man wenig geld hat und es nicht viel kostet? dazu gehört ein schlüssiges design des eigenen webauftritts, das kostet gleich viel geld wie ein unschlüssiges. man muss sich nur vorher gedanken darüber machen.

Tue, 10/28/2014 - 21:41 Permalink
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Roland Kofler Tue, 10/28/2014 - 22:46

In reply to by gorgias

man kann ein feature rauspicken und es als kroenung der schoepfung ansehen. ich vermute das hast du gerade getan. und dann kommen alle andere mit einem lieblingsfeature. gestalte mal ein CMS koherent. und bring das dann noch mit beduerfnisse der redaktion, der teilhaber, und aller anderen die eine schlaue meinung haben in einklang. Und jetzt denk noch mal drueber nach. Falsch ist deine Idee nicht, aber kein relevantes medienportal realisiert sie. Warum?

Tue, 10/28/2014 - 22:46 Permalink