Politics | Ausbau der Südtiroler Autonomie

Hans Berger: "Das war eine Gemeinschaftsarbeit"

Was ging in Rom durch, was nicht? Details der Südtiroler Neuigkeiten im Stabilitätsgesetz – aus der zweiten Reihe. Dort sagt Senator Hans Berger: „Allein schafft hier keiner etwas."

Zumindest in seiner aktuellen Fassung kann das Stabilitätsgesetz zweifelsohne als Südtiroler Erfolg bezeichnet werden. Über die IMU und andere Lokalsteuern wird künftig selbst bestimmt, die Agenturen für Einnahmen, Zoll, Vermögen gehen ebenso an das Land über wie die Verwaltung des Stilfserjoch Nationalparks. Ja, selbst in Sachen Bezirksgerichte kann nun dank eines entsprechenden Passus im Stabilitätsgesetz mit den Verhandlungen einer Konvention zwischen Justizministerium und Region begonnen werden – sofern für die einstigen Außenstellen in Bruneck und Meran weiterhin eine Zukunft gewünscht wird, sagt SVP-Senator Hans Berger angesichts der Widerstände in der örtlichen Gerichtsbarkeit. „Denn es besteht der Eindruck, dass es beim Landesgericht und beim Oberlandesgericht nicht gerade großes Interesse an einer Aufrechterhaltung der Außenstellen gibt“, meint er.

Der  langjährige Landesrat und Neuling im Senat stand in den vergangenen Tagen zumindest in den lokalen Medien mehr denn je im Schatten von Superstar Karl Zeller, von dem nun das gesamte Land weiß, dass er in den vergangen drei Nächten gerade einmal zehn Stunden geschlafen hat, um Südtirols Autonomie vorwärts zu bringen. „Geschlafen haben wir alle wenig“, meint allerdings sein Senatskollege Hans Berger. Auch wenn sich die Kontakte und langjährigen Erfahrungen Karl Zellers bei den Verhandlungen der vergangenen Tage in jedem Fall klar bezahlt  gemacht hätten: „Er allein hätte es nie geschafft“, so Berger. Denn das nunmehrige Ergebnis hätte sich vor allem aus der Gemeinschaftsarbeit der Südtiroler Senatoren und ihrer beiden Trentiner Kollegen Franco Panizza und Vittorio Fravezzi ergeben. Nur somit sei es möglich gewesen,  in den vergangenen Tagen und Nächten in den Kommissionen und in der Aula dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Abänderungsanträge auch tatsächlich durchgingen. „Vor allem in den Kommissionen muss man hellwach sein und auf alles achten“, so Berger, „denn selbst wenn man nur kurz austreten muss, kann passieren, dass in der Zwischenzeit ein Antrag versenkt wird, weil keiner der Einbringer anwesend ist.“

Rom will Hälfte der IMU-Abgaben

Dennoch konnte auch im Teamplay nicht alles durchgebracht werden, was auf der Agenda stand. Nachdem der vormalige Artikel 13 in der Kommission nicht mehr fertig behandelt werden konnte, wurde über ausständige Punkte am Dienstag in der Aula abgestimmt. Nicht durchgesetzt werden konnte dabei unter anderem ein Antrag auf die Befreiung der Bauern in Berggebieten von einer  Erhöhung der Registersteuern bei Grundstücksverkäufen auf 9 Prozent. Weit schwerwiegender ist allerdings ein Passus in der IMU-Regelung, den die Dolomiten in ihrer Mittwoch-Ausgabe als Hasenfuß bezeichnen: Demnach will der Staat künftig weiterhin die derzeitigen Einnahmen von Gewerbeimmobilien für die eigene Kassa beanspruchen. Also genau jenen Teil, unter dem Südtirols Wirtschaft seit Jahren heftig stöhnt. Immerhin sind die Steuern für Gewerbeimmobilien seit Einführung der IMU für viele Betriebe um ein Vielfaches gestiegen. LVH-Präsident Gert Lanz gibt allein für seinen eigenen Betrieb eine Steigerung von rund 7500 auf 25.000 Euro an; auch Hans Berger spricht für sein Hotel von zumindest einer Verdoppelung. Eine erste Überschlagsrechnung ergibt, dass Südtirol damit mit rund 50 Millionen Euro weiterhin gut die Hälfte des gesamten bisherigen IMU-Aufkommens nach Rom abführen muss.

Wird also genau die am stärksten betroffene Kategorie nicht vom Übergang der Lokalfinanzen an das Land profitieren? „Der Staat sagt uns nicht, wie wir die Summe aufbringen müssen, er will einfach diesen Betrag überwiesen haben“, verneint Berger. Das heißt, Südtirol könne durchaus Erleichterungen für Betriebe schaffen und beispielsweise Erstwohnungen wieder besteuern, was bei Einführung eines entsprechenden Freibetrags auch sozial verträglich sein müsste. „Denn die Abschaffung beider IMU-Raten im Jahr 2013 war ohnehin ein Schmarrn“, so Berger. Ob Rom tatsächlich langfristig Anspruch auf einen Teil der Südtiroler Immobiliensteuern hat, könnte auch noch vor dem Verfassungsgericht geklärt werden. Denn laut Berger gibt es ein Präzedenzurteil, dass genau dies in Frage stellt. Ob der Passus nun angefochten wird, könne jedoch frühestens nach der definitiven Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes entschieden werden. Bis dahin heißt es nun einmal die Schäfchen ins Trockene zu bringen – und dafür muss offenbar auch entsprechend gezahlt werden.