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Mit 35 Euro gegen lange Wartezeiten

Die Sanktionen für unangemessenes Aufsuchen der Notaufnahme werden auf 1. Mai 2019 verschoben. Am 1. Jänner treten jene für nicht abgesagte Facharztvisiten in Kraft.
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Foto: upi

Eigentlich hätte die Regelung am 1. Jänner 2019 in Kraft treten sollen. Nun hat die Landesregierung beschlossen, dass die Sanktionen, die bei der unangemessenen Inanspruchnahme der Notaufnahme in den Krankenhäusern erst ab 1. Mai 2019 gelten werden. 35 Euro werden Patienten dann bezahlen müssen, die aus nicht gerechtfertigten Gründen die Notaufnahme aufsuchen. “Unser Ziel ist es, dadurch die Notaufnahme von nicht dringenden Fällen zu entlasten und die Wartezeiten für wirkliche Notfälle zu verringern”, hatte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker im Juli dieses Jahres erklärt. Mit der Selbstkostenbeteiligung wurde damals auch ein neues, automatisiertes System eingeführt, das die Fälle in der Notaufnahme einstuft: das Manchester-Triage-System (MTS).

 

Neues Reglement, neues System

Das neue Reglement, das ab Mai 2019 angewandt wird, sieht weiterhin für alle Patienten, die die Notaufnahme aufsuchen und in der Folge nicht stationär aufgenommen werden, eine Kostenbeteiligung von 15 Euro vor, unabhängig vom Farbcode. Patienten, denen beim Zugang in die Notaufnahme der Code Weiß/Blau oder Grün zugeteilt wird, müssen künftig für einen nicht gerechtfertigten Zugang zur Notaufnahme zusätzlich 35 Euro bezahlen. Dieser zusätzliche Betrag ist auch von den Patienten zu bezahlen, die die Notaufnahme vor Abschluss der Behandlung verlassen, auch wenn die Gesundheitsleistung noch nicht erbracht wurde.

Von dieser Zusatzgebühr befreit sind – auch wenn mit weißem/blauem oder grünem Code, also  klassifiziert – folgende Fälle: Traumata, Verrenkung oder eine Verletzung, die genäht oder mit biologischem Klebemittel versorgt werden, Verstauchungen, die Immobilisierung benötigen, allerdings nur, wenn die Notaufnahme innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall erfolgt, Überweisungen, sofern, der Zugang zur Notaufnahme innerhalb des nächsten Tages erfolgt,  Zugänge mit anschließender intensiver Kurzbeobachtung, die instrumentelle Extraktion eines Fremdkörpers sowie Zugänge bei Auftreten von Komplikationen, die mit einem stationären Krankenhausaufenthalt zusammenhängen und innerhalb von zehn Tagen nach der Entlassung erfolgen.

Von der Kostenbeteiligung (Ticket) von 15 Euro und auch von der eventuellen Zusatzgebühr von 35 Euro sind außer den Patienten, die im Anschluss stationär im Krankenhaus aufgenommen werden, auch solche befreit, die in Arbeitsunfälle verwickelt waren, die Verbrennungen ersten Grades erlitten haben oder Opfer von Straftaten waren. 

Ticketbefreiungen bleiben auch weiterhin in der Notaufnahme aufrecht. Für unterhaltsberechtigte Kindern gilt eine Kostenbeteiligung von 50 Prozent.

 

Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung eine weitere Freistellung von der Kostenbeteiligung beschlossen: Auch Kinder unter 14 Jahren, die ohne Kinderarzt sind oder deren Kinderarzt nicht verfügbar ist, sind von der Sanktion von 35 Euro aufgenommen.

 

Die Kostenbeteiligung für die Nicht-Inanspruchnahme von vorgemerkten Facharztvisiten hingegen tritt wie geplant am 1. Jänner 2019 in Kraft. Wer eine vorgemerkte ambulante Visite nicht mindestens zwei Arbeitstage vorher absagt, muss eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro bezahlen. “Auch dadurch erwarten wir uns eine Verringerung der Wartezeiten”, betont Landesrätin Stocker.