Politics | Wohnungsnot

Kriterien festgelegt

Die Landesregierung hat heute den Beschlussentwurf diskutiert, mit welchem jene Gemeinden festgelegt werden, in denen Wohnungsnot herrscht.
lh_arno_kompatscher.jpg
Foto: Salto.bz

„Das Gesetz zur Gemeinde-Imobiliensteuer sieht vor, dass die Landesregierung jedes Jahr innerhalb 30. Juli jene Gemeinden festlegt, welche als Gemeinden mit Wohnungsnot gelten und wo dementsprechend die Sonderbestimmungen zur Anwendung kommen, mit denen leer stehende Wohnungen höher besteuert bzw. gleichzeitig aber auch Vermietern, die ihre Wohnung an Einheimische vermieten, Begünstigungen eingeräumt werden“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Die entsprechenden Kriterien wurden heute (28. Juni) festgelegt. Der Beschluss steht noch aus und wird im Anschluss an die Anhörung der Gemeinden gefasst, die von dieser Regel betroffen sind. Ziel ist es, in diesen Gemeinden leer stehende Wohnungen durch Anhebung des GIS-Steuersatzes höher zu besteuern und damit die Wohnungsnot zu lindern. Gleich doppelt begünstigt würden die Vermieter, da auf diese auch die IRPEF-Begünstigung angewandt werden könne, so Kompatscher. Die Bestimmung gilt nicht nur für leerstehende Wohnungen, sondern auch für ungenutzten Baugrund und „ewige“ Baustellen.

Die Einstufung erfolgt anhand der Höhe der Mieten, die in den jeweiligen Gemeinden entrichtet werden und welche über die Immobilienbeobachtungsstelle OMI ermittelt wurden. Eine Gemeinde wird als Gemeinde mit Wohnungsnot eingestuft, wenn der Mietpreis um 20 Prozent höher ist als im Landesdurchschnitt, erklärte Landeshaupmann Kompatscher. Von dieser Einstufung sind 21 Gemeinden betroffen, die in Kürze Stellung nehmen können bzw. auf etwaige Berechnungsfehler hinweisen können. In den betroffenen Gemeinden kann der GIS-Steuersatz von 2,5 Prozent bis zu einer Maximalhöhe von 3,5 Prozent angehoben werden - inzwischen auch als Super-IMI bekannt.
Die Bestimmung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
 

Welche Gemeinden trifft‘s?

Laut Beschlussvorlage der Landesregierung fallen 21 Gemeinden in die Kategorie der Gemeinden mit Wohnungsnot, und zwar Wolkenstein, St.Ulrich, St. Christina, Bozen, Abtei, Corvara, Leifers, Brixen, Enneberg, Meran, Terlan, Eppan, Auer, Schenna, Sterzing, Lana, Sexten, Kaltern, Vahrn, Marling und Tirol.
 
Bild
Salto User
Manfred Gasser Tue, 06/28/2022 - 21:33

Sorry, aber das ist ein Witz! Und jetzt schon ein Rohrkrepierer. Warum sollte ein Besitzer, der meistens sein Geld in Wohnungen angelegt hat, wegen ein paar hundert Euro seine Meinung ändern?

Tue, 06/28/2022 - 21:33 Permalink
Bild
Profile picture for user Dietmar Nußbaumer
Dietmar Nußbaumer Wed, 06/29/2022 - 21:56

3% bedeuten, in 33 Jahren bezahlt man den Wert der Immobilie. Dies ist wohl eher eine schleichende Enteignung und mit dem verfassungsgemäßen Recht auf Eigentum schlecht vereinbar.

Wed, 06/29/2022 - 21:56 Permalink