Kriterien festgelegt
„Das Gesetz zur Gemeinde-Imobiliensteuer sieht vor, dass die Landesregierung jedes Jahr innerhalb 30. Juli jene Gemeinden festlegt, welche als Gemeinden mit Wohnungsnot gelten und wo dementsprechend die Sonderbestimmungen zur Anwendung kommen, mit denen leer stehende Wohnungen höher besteuert bzw. gleichzeitig aber auch Vermietern, die ihre Wohnung an Einheimische vermieten, Begünstigungen eingeräumt werden“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Die entsprechenden Kriterien wurden heute (28. Juni) festgelegt. Der Beschluss steht noch aus und wird im Anschluss an die Anhörung der Gemeinden gefasst, die von dieser Regel betroffen sind. Ziel ist es, in diesen Gemeinden leer stehende Wohnungen durch Anhebung des GIS-Steuersatzes höher zu besteuern und damit die Wohnungsnot zu lindern. Gleich doppelt begünstigt würden die Vermieter, da auf diese auch die IRPEF-Begünstigung angewandt werden könne, so Kompatscher. Die Bestimmung gilt nicht nur für leerstehende Wohnungen, sondern auch für ungenutzten Baugrund und „ewige“ Baustellen.
Ich wäre mir nicht sicher ob
Ich wäre mir nicht sicher ob so ein Gesetz einer rechtlichen Überprüfung im Bezug auf Gleichstellung standhält!
Das Gesetz wird sich als
Das Gesetz wird sich als Rohrkrepierer entpuppen ...
Sorry, aber das ist ein Witz!
Sorry, aber das ist ein Witz! Und jetzt schon ein Rohrkrepierer. Warum sollte ein Besitzer, der meistens sein Geld in Wohnungen angelegt hat, wegen ein paar hundert Euro seine Meinung ändern?
3% bedeuten, in 33 Jahren
3% bedeuten, in 33 Jahren bezahlt man den Wert der Immobilie. Dies ist wohl eher eine schleichende Enteignung und mit dem verfassungsgemäßen Recht auf Eigentum schlecht vereinbar.