"2016 kommen die Bürgerrechte dran"
Im Jahr 2015 ziehen Regierungschefs in persönlichen Newslettern Jahresbilanz. So zumindest Matteo Renzi, der am vergangenen Wochenende in seinen „Enews“ an die Arbeit des auslaufenden Jahres erinnerte. Ein notwendiges Unterfangen, wie der Premier meint, denn: „2015 wurden viele lang erwarteten Gesetze verabschiedet – so manches davon unbemerkt.“ Vom Artikel 18 bis zum Wahlgesetz, von der Abschaffung der Steuern auf die Erstwohnung bis zur Irap-Senkung, von der Flexibilität zum paritätischen Zweikammersystem. Auch die Wirtschaft könne wieder zuversichtlicher in das neue Jahr blicken: "L'economia torna su, le tasse vanno giù", verkündet der Premier in seinem Newsletter.
An Arbeit wird es aber auch im bevorstehenden Jahr nicht fehlen. Neben den Durchführungsbestimmungen für die Schul- und Verwaltungsreformen oder Maßnahmen für das Kreditwesen kündigt Renzi endlich konkrete Schritte bei den Bürgerrechten an. Allen voran beim ius soli, der Staatsbürgerschaft für alle in Italien Geborene sowie der Lebenspartnerschaft zwischen Menschen gleichen Geschlechts. „Weihnachtsgeschenke des Premiers für Migranten und Homosexuelle“, lästert das Blatt Il Giornale. Darin wird auch an die Schwierigkeiten erinnert, die Renzi bei der definitiven Verabschiedung des Gesetzes über die Zivilpartnerschaften bevorstehen. Allen voran mit Reizthemen wie der Stepchild Adoption, der Adoption von Kindern des Partners oder der Partnerin, gegen die sich Angelino Alfanos Nuovo Centrodestra auch wegen der befürchteten Legitimierung von Tabus der Rechten wie Leihmutterschaft stellt. Doch Renzi scheint entschlossen, sich davon nicht von seinem Plan abbringen zu lassen. Ob ihn dabei eine externe Unterstützung des M5S retten wird, wie der Fatto Quotidiano spekuliert, wird das neue Jahr zeigen.
Was bringt das Stabiliätsgesetz ab 1. Jänner?
Was das römische Stabilitätsgesetz ab dem 1. Jänner 2016 bringt, fasst dagegen Daniel Alfreider zusammen. Der SVP-Fraktionssprecher in der Abgeordnetenkammer hebt vor allem die Maßnahmen für Tourismus, Handel und Wirtschaft wie die Erhöhung der Bargeldgrenze von 1000 Euro auf 3000 Euro hervor. „Ab dem 1. Jänner 2016 kann man Beträge bis zu 2999,99 Euro in Bargeld bezahlen bzw. diese Beträge in Bargeld entgegennehmen“, erklärt er. Auch die Steuererleichterungen für Saisonverträge werden mit dem neuen Jahr sofort wirksam. Sie gelten allerdings erst ab dem zweiten Vertrag mit dem selben Angestellten und für Verträge mit einer Mindestdauer von 120 Tagen, so Alfreider. Außerdem wurde der Abzug auf die Irpef-Steuer für energetische Sanierungen und Energiesparmaßnahmen von 50% bzw. 65% Prozent auch für das Jahr 2016 bestätigt. Ebenso aufrecht bleibt laut dem Kammerabgeordneten der sogenannte „Möbelbonus“ im Ausmaß von 50 Prozent auf 10.000 Euro bei Wohnbausanierungen.