Politics | Entschädigungen

Der Trick Spesenpauschale

Die Veränderung in der Gehaltspyramide der Landespolitiker hat einen Hauptgrund: Durch eine Gesetzesänderung sind die Zulagen jetzt steuerfrei. So scheinen sie nicht auf.
„Die Zahlen im Artikel sind alle richtig aber die Schlussfolgerung stimmt nicht“, sagt Paul Köllensperger. In dasselbe Horn bläst auch Sven Knoll: „Hier fehlt ein wesentlicher Punkt“.
Der Salto.bz-Artikel „Auf den Kopf gestellt“ über die verändertere Gehaltspyramide innerhalb der Südtiroler Landespolitik hat zu schnellen Reaktionen geführt.
Der Grund dafür: Der Autor ist jener Täuschung zum Opfer gefallen, den die Landespolitik und an vorderster Front die SVP mit einiger Akribie aufgebaut haben. Denn durch einen Trick hat man nach außen hin dafür gesorgt, dass das „offizielle Gesamteinkommen“ bei den Mitgliedern der Landesregierung als deutlich reduziert aufscheint. In Wirklichkeit aber gibt es dieser Verdiensteinbußen nicht. Sondern man hat durch eine Gesetzesänderung eine ästhetische Korrektur vollzogen, die den Menschen eine deutliche Reduzierung vorgaukeln soll.
 

Die Funktionszulagen

 
Einer der Hauptpunkte dabei sind dabei die Zusatzvergütungen für die Mitglieder der Landesregierung und der anderen institutionellen Ämter im Landtag. Es sind Zulagen, die diese Mandatare zusätzlich zur normalen Vergütung des einfachen Abgeordneten und zu den Auslagenrückerstattungen erhalten.
Ein Landtagsabgeordneter verdient rund 9.800 Euro brutto pro Monat, zuzüglich eines Pauschalbetrages von 700 Euro zur Rückerstattung der für die Ausübung des Mandats bestrittenen Kosten. Dazu kommen noch 750 Euro für belegte „besondere Ausgaben“ etwa die für die Rückerstattung von Mahlzeiten und zurückgelegten Kilometern.
 
 
Zu diesem Grundgehalt gesellen sich zusätzliche Funktionsvergütungen für gewisse Amtsträger:
 
  • 4.600 Euro im Monat für den Landeshauptmann;
  • 4.100 Euro für seine Stellvertreter;
  • 3.600 Euro für die anderen Mitglieder der Landesregierung;
  • 3.300 Euro für den Landtagspräsidenten;
  • 2.400 Euro für dessen Vize;
  • 1.200 Euro für einen Präsidialsekretär;
  • bis zu 1.100 Euro für die Fraktionsvorsitzenden;
  • 800 Euro für die Präsidentinnen der Gesetzgebungsausschüsse.
 
Diese Zulagen (mit leichten Veränderungen) waren jahrzehntelang Teil des Gesamteinkommens der Südtiroler Landtagspolitiker. Auch 2018 war das so. Doch ein Jahr später sind alle diese Zulagen plötzlich aus den Steuererklärungen verschwunden.
 

Gesetzliche Schönheitsoperation

 
Der Grund dafür ist eine gesetzliche Schönheitsoperation, die bereits in der vergangenen Legislatur vollzogen wurde. Mit dem Landesgesetz Nr. 5 vom 19. Mai 2017 wurden unter dem Titel „Neuregelung der Bezüge" eine Reduzierung der Politikkosten medial verkauft. Der Landtag beschloss nach SVP-Vorschlag die Höhe der oben genannten Funktionszulagen. Gleichzeitig führte man aber auch eine Neuerung ein, die man bewusst nicht an den großen Nagel hängt. Man definierte im Gesetz diese Zusatzvergütungen als „Spesenpauschalen“, die völlig steuerfrei kassiert werden. ­ Das heißt: Diese Gelder scheinen im Gesamteinkommen der Steuererklärung erst gar nicht auf.

 
 
Das verfälscht die offizielle Einkommenspyramide der Südtiroler Politiker nachhaltig. „Je höher das Mandat, desto geringer ist die Steuerbelastung, da weite Teile der Entschädigung steuerfrei sind“, ärgert sich Paul Köllensperger. So sind beim Landeshauptmann rund 35 Prozent der gesamten Entschädigung steuerfrei, bei einem einfachen Landtagsmandatar aber nur 7 Prozent. Köllensperger: „Der Landeshauptmann hat eine Durchschnittsbesteuerung seines Einkommens von weniger als 23 Prozent“.
 

Der Beschlussantrag

 
Bereits im Mai 2017 hat diese Regelung zu einer sehr kontroversen Diskussion im Landtag geführt. Knapp zwei Jahre später hat das Team K einen Beschlussantrag eingebracht mit dem die Steuerfreiheit dieser Zulagen rückgängig gemacht werden soll.

 
 
„Man hat eine Reduzierung der Bruttogehälter vor allem der Landesregierung erzielt, ohne aber de facto di Nettogehälter anzutasten“, beschreibt Paul Köllensperger die Schönheitsoperation. So wurde die Entschädigung des Landeshauptmanns von brutto 19.215 Euro auf 15.100 Brutto gesenkt. Der Nettobezug ist aber praktisch unverändert geblieben.
Dass es auch anders geht, zeigt die ausgerechnet die Nachbarprovinz Trient. Dort hat sich die Politik der geforderten Gehaltsreduzierung durch das Monti Dekret aus dem Jahr 2012 angepasst und sowohl die Gehälter der Landesregierung reduziert, als auch alle anderen Zulagen der ordentlichen Besteuerung unterworfen.
Der Beschlussantrag des Team K steht mit einer leichten Änderung inzwischen auf Punkt 17 der aktuellen Tagesordnung des Landtages. Laut Vorschlag sollen der derzeit als „pauschale Spesenrückerstattung“ definierte Bestandteil der Vergütung einer regulären Besteuerung zugeführt werden.
Der Beschlussantrag könnte damit noch diese Woche im Landtag, aber spätestens im September zur Behandlung kommen. Spätestens dann werden Kompatscher & Co Farbe bekennen müssen.

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G. P. Tue, 06/29/2021 - 20:23

Will auch eine steuerfreie (!) Spesenzulage oder Funktionszulage oder wie immer das auch heißen mag. Warum erhalten eigentlich nicht auch Arbeitnehmer steuerfreie Zulagen ...?

Tue, 06/29/2021 - 20:23 Permalink
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Salto User
Günther Alois … Wed, 06/30/2021 - 07:25

Es ist einfach nur mehr peinlich,wie die S V P das Südtiroler Volk für "BLÖD" verkauft. Kompatscher und Co-ist euch nichts mehr zu "BLÖD"?????

Wed, 06/30/2021 - 07:25 Permalink