Sabatisches Jahr

Die Entscheidung ist fast drei Wochen alt. Am 11. März 2015 beschloss der Verwaltungsrat des italienischen Dachverbandes der Sparkassen-Stiftungen und -Banken ACRI eine Reform der italienischen Sparkassen-Stiftungen. Vom Finanzministerium gefordert, arbeitet der Bankenverband seit Jahren an dieser Autoreform.
Die Entscheidung fiel im ACRI-Gremium einstimmig. Dort sitzt auch der Präsident der Stiftung Südtiroler Sparkasse Karl Pichler. Pichler reiste zwei Wochen später noch einmal nach Rom. Dort unterschrieb auch er das Einvernehmensprotokoll. Demnach wird es in den nächsten Jahren auch zu einigen grundlegenden Änderungen in der Sparkassen-Stiftung kommen.
Eine direkte Folge der Reform ist die Tatsache, dass sich die Stiftung von der Aktienmehrheit an der Bank trennen muss. Heute hält die Stiftung 66,02 Prozent der Aktien der Sparkassen AG.
Nach der Reform dürfen es aber nur mehr maximal 33 Prozent sein. Demnach wird die Stiftung die Hälfte ihrer Anteile abgeben müssen. Die Frage ist aber, wie schnell das gehen muss. Im unterzeichneten ACRI-Protokoll wird eine klare Vorgabe gemacht: innerhalb von 3 Jahren. „Wir müssen innerhalb von 5 Jahren die Mehrheit abgeben“, sagt Stiftungspräsident Karl Pichler nach seiner Unterschrift in Rom.
Denn im Reformpapier ist eine Ausnahme vorgesehen. Hat eine Bank ihr Hauptinvestment in Aktien, die nicht börsennotiert sind, kann sie 5 Jahre beanspruchen, um ihre Beteiligung auf ein Drittel zu senken. Das ist bei der Sparkasse und der Stiftung der Fall.
Die Stiftung Sparkasse wird ihr Statut aber auch in Sachen Stiftungs-, Aufsichts- und Verwaltungsräte anpassen müssen. Derzeit liegt die Amtsdauer der Organe bei 5 Jahren. Mit der Reform werden es nur mehr 4 Jahre sein. Zudem kann ein Präsident, ein Verwaltungs- und ein Stiftungsrat nur mehr zwei Amtsperioden diese Ämter bekleiden. Das ist zwar auch jetzt im Stiftungsstatut so festgeschrieben. Aber aus den bisherigen 10 Jahren werden so in Zukunft höchstens acht Jahre.
Vor allem aber würde die Sparkassenstiftung heute deutlich anders ausschauen, wenn diese Reform ein Jahr früher gekommen wäre. Bekanntlich wechselten im Frühjahr 2014 Stiftungspräsident Gerhard Brandstätter und sein Stellvertreter Carlo Costa direkt an die Spitze der Bank.
Genau das wird in Zukunft aber nicht mehr möglich sein. Denn mit der Reform wird auch festgeschrieben, dass bei einem Wechsel von der Stiftung in die Bank mindestens ein Jahr vergehen muss.
Ein solches sabatisches Jahr ist aber auch in die andere Richtung vorgesehen. Mitglieder der Bankorgane können nicht ohne Unterbrechung direkt in die Stiftung wechseln.