Chronicle | Sonderfonds

Freispruch für Durnwalder

Das Oberlandesgericht hat den Freispruch für Luis Durnwalder im Sonderfonds-Verfahren voll bestätigt.
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Foto: salto
Es waren 30 Sekunden, in denen ein gesamtes politisches Leben auf der Waagschale lag.
Pünktlich um 12 Uhr betraten die drei Richterinnen den Verhandlungssaal im Bozner Oberlandesgericht. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Segna las ruhig und professionell die drei Zeilen: Voller Freispruch für Landeshauptmann Luis Durnwalder in der Causa Sonderfonds. Damit Bestätigung des Urteils erster Instanz.
Staatsanwältin Donatella Marchesini kündigte unmittelbar danach Berufung in der Kassation an. Natürlich will man vorher das schriftliche Urteil abwarten.
Im Gerichtssaal anwesend war neben rund 50 Journalisten nur noch Anwalt Karl Pfeifer. Durnwalder und seine Verteidiger Gerhard Brandstätter und Domenico Aiello zogen es vor, sich vom Urteilsspruch umgehend telefonisch informieren zu lassen.
Kurz vor der Urteilsverkündigung sah sich Staatsanwältin Donatella Marchesini bemüßigt, eine kleine Show abzuziehen. Weil sich die Kameraleute und Fotoreporter vor dem Richtertisch in Stellung gebracht hatten, erteilte die Staatsanwältin den Kollegen einen recht brüsken Verweis. Sie verlangte, dass sie freie Sicht auf den Richtertisch bekomme. Es folgte ein kurzer Wortwechsel.
Die stellvertretende Generalanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, einer intransparenten Abrechnung und einer unlauteren Handhabung des Sonderfonds gefordert.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass Donatella Marchesini verloren hatte.
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Karl Trojer Wed, 05/31/2017 - 10:53

Super !
Stellt ein Staatsanwalt, der nach zwei Urteilen immer noch Berufung einlegt, nicht das eigene Rechtsystem in Frage ?
Karl Trojer, Terlan

Wed, 05/31/2017 - 10:53 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Wed, 05/31/2017 - 11:54

"Kurz vor der Urteilsverkündigung sah sich Staatsanwältin Donatella Marchesini bemüßigt, eine kleine Show abzuziehen. Weil sich die Kameraleute und Fotoreporter vor dem Richtertisch in Stellung gebracht hatten, erteilte die Staatsanwältin den Kollegen einen recht brüsken Verweis. Sie verlangte, dass sie freie Sicht auf den Richtertisch bekomme. Es folgte ein kurzer Wortwechsel." Kleine Show? Also bitte! Damit hat die gute Frau wohl auch vollkommen Recht! Der Gerichtsaal dient in erster Linie der Parteien im Prozess und nicht den Fotografen. Bei einer Hochzeit stellt sich der Fotograf wohl auch nicht zwischen Priester und Brautpaar, oder?

Wed, 05/31/2017 - 11:54 Permalink