Society | Kindergeld

Geld für Kinder an Eltern

Mit morgen treten bei Landesfamilien und -Kindergeld Änderungen in Kraft, die das Ansuchen um Kindergeld vereinfachen. Die Änderungen auf einen Blick.
Familie
Foto: Unsplash: Dennis Acevedo
Das Landesfamiliengeld, welches nun eine einkommensunabhängige Leistung wird und sich auf 200 Euro monatlich beläuft, erfordert nicht länger die Angabe des Einkommens über die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE). Es reicht das Ausfüllen eines Formulars, welches online oder über ein Patronat an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermittelt wird. Bezogen werden kann das Geld bis zum Eintritt in den Kindergarten oder bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Für das Landeskindergeld beginnt morgen der Antragszeitraum, der bis inklusive Dezember dauert und rückwirkend ab Juli, beziehungsweise ab dem Folgemonat nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird. Dieses ist weiterhin einkommensgebunden, die Bemessung läuft, wie im Februar von der Landesregierung festgelegt, nicht länger über die EEVE, sondern über die gesamtstaatliche ISEE-Erklärung, welche Familien auch für den Asegno Unico, das einheitliche Familiengeld, auszufüllen hatten. Die neuen, vereinheitlichten Beträge, die neu auch bis zur Volljährigkeit beantragt werden können, sind wie folgt: Bei einem ISEE-Wert unter 15.000 Euro stehen pro minderjährigem Kind 70 Euro (bei einem Kind mit Behinderung 250 Euro) im Monat zu, bei einem ISEE-Wert bis zu 40.000 Euro unterstützt das Land mit 55 Euro pro Kind (bei einem Kind mit Behinderung 120 Euro) Ein Antrag muss, auf Grund der Änderung der Kriterien von allen, auch von bisherigen Nutzern, gestellt werden, abermals online oder über ein Patronat.
Keinen eigenen Antrag braucht es hingegen für den einmaligen Kinderbonus von 400 Euro pro Kind, der vor Kurzem eingeführt wurde. Er wird automatisch mit einer Monatsrate des Landeskindergeldes überwiesen, sofern innerhalb Dezember 2022 ein Antrag gestellt wurde.