Politics | Wolf & Bär

Direktor gesucht

Seit Oktober 2022 ist die Stelle des Amtsdirektors für Jagd und Fischerei vakant. Zwar gab es Bewerber um die Stelle, der Sieger des Auswahlverfahrens hat aber abgelehnt.
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Foto: Salto.bz
Seit dem Weggang von Luigi Spagnolli, den es nach seiner erfolgreichen Kandidatur bei den Parlamentswahlen als Senator nach Rom gezogen hat, wird das Amt für Jagd und Fischerei – auf der Homepage des Landes als Amt für Wildtiermanagement bezeichnet – vom stellvertretenden Landesforstdirektor Florian Blaas geleitet. Blaas wird sich jedoch in Kürze in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden, umso dringender wird ein Nachfolger gesucht. Wie Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler auf Nachfrage von Salto.bz erklärt, haben sich mehrere Interessenten im Rahmen der Kundmachung um die Stelle beworben. Im folgenden Auswahlverfahren sei auch ein geeigneter Kandidat ermittelt worden, welcher seine Bewerbung jedoch – zur Überraschung von Landesrat Schuler – wieder zurückgezogen hat. „Die Gründe für diese Entscheidung sind mir nicht bekannt“, so Schuler, der erklärt, dass bis auf Weiteres Blass die Amtsgeschäfte weiterführen wird, „man jedoch bald eine Entscheidung treffen müsse“.
 
 
Arnold Schuler
Landesrat Arnold Schuler: „Die Gründe für den Rückzug des Bewerbers sind mir nicht bekannt.“ (Foto: LPA)
 
Zwar ist das Amt für Jagd und Fischerei eines der „schönsten Ämter“, aber auch ein Amt, das nicht einfach zu führen ist, wie Schuler erklärt. Und natürlich sei die Bär- und Wolfsproblematik ein großes Thema, das die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftige. Gerüchten zufolge, wonach die Absage mit Bedenken in rechtlicher Hinsicht auf die geplanten Wolfsabschüsse zu tun hätten – zur Erinnerung: Der frühere Amtsdirektor für Jagd und Fischerei Heinrich Erhard sowie Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder wurden im Zuge des „Murmeltier-Urteils“ zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von fast einer Million Euro verurteilt – hält Landesrat Schuler entgegen, dass ein etwaiges Abschussdekret von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnet wird und nicht vom Amtsdirektor. Die Sachlage sei in diesem Falle eine andere, eine direkte Verantwortlichkeit sehe er nicht, so Landesrat Schuler.
Übrigens läuft in wenigen Tagen, und zwar am 2. September die Frist ab, in welcher das Höhere Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) und die Wildbeobachtungsstelle ihre Gutachten zu den ersten in Südtirol beantragten Wolfsabschüssen übermitteln sollen. Ab diesem Zeitpunkt kann Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Entnahmeverfügung unterzeichnen – wobei, so Landesrat Schuler, diese natürlich auf den Inhalt des Gutachtens Bezug nehmen müsste.