Politics | SVP-Spenden
„Fehlinformation wurde richtiggestellt“
Foto: wefairplay
Medienwirksam haben Sven Knoll, Sprecher der Süd-Tiroler Freiheit, und seine Parteikollegin Myriam Atz Tammerle in zwei Pressekonferenzen und verschiedenen Medienaussendungen den angeblichen Spendenskandal der SVP aufgegriffen und Landeshauptmann Arno Kompatscher Vetternwirtschaft und Käuflichkeit vorgeworfen. Sie präsentierten dabei eine Liste mit den Namen jener Spender und Betriebe, welche einen Betrag unterhalb der 5.000 Euro-Grenze an die SVP entrichtet haben und somit per Gesetz auch nicht veröffentlicht werden müssen. Diese Liste sei der Süd-Tiroler Freiheit anonym zugespielt worden, wie Knoll auf Nachfrage erklärte. Parteispenden an sich seien nicht illegal, es müsse jedoch eine lückenlose Aufklärung erfolgen, wenn Spenden an Parteien mit Gegenleistungen verbunden werden oder sogar der Verdacht besteht, dass für diese Spenden über Umwege öffentliche Gelder verwendet werden, betonten Atz Tammerle und Knoll.
Im Rahmen der Pressekonferenz vom 6. Dezember, die im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung abgehalten wurde, gab Landeshauptmann Kompatscher bekannt, dass er über seinen Anwalt beim Bozner Landesgericht Strafanzeige gegen Sven Knoll wegen Verleumdung erstattet hat. Kompatscher erklärte, dass er wüsste, dass an diesen Vorwürfen nichts stimmt. Deshalb sei es ihm wichtig, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichtspolizei das Ganze untersucht und zu einem eindeutigen Schluss kommt.
Während sich der Chef der Süd-Tiroler Freiheit am folgenden Tag noch kämpferisch gab und in seiner Absendung schrieb, dass er sich nicht einschüchtern lassen wolle, äußerte er kurze Zeit später Zweifel, ob Kompatscher tatsächlich Anzeige erstattet hat. Wie der Landeshauptmann auf Nachfrage von Salto.bz erklärt, sei dieses Missverständnis mittlerweile jedoch geklärt worden. „Die Anzeige wurde an jenem Tag hinterlegt, an dem ich die Öffentlichkeit davon unterrichtet habe“, so Kompatscher. Die betreffenden Medien, welche berichtet hätten, dass die Anzeige nicht eingegangen sei, seien von seinem Anwalt in einem Schreiben dahingehend unterrichtet worden und hätten die Fehlinformation bereits richtiggestellt.
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Gut so. Man sollte nicht
Gut so. Man sollte nicht ungestraft Lügen verbreiten.
In reply to Gut so. Man sollte nicht by Ceterum Censeo
Ich denke, etwa 99,9% der
Ich denke, etwa 99,9% der Lügen bleiben ungestraft.
Wenn nicht noch mehr...
:-)
In reply to Gut so. Man sollte nicht by Ceterum Censeo
Das (nicht ungestraft Lügen
Das (nicht ungestraft Lügen verbreiten) sollte eigentlich auch für den Herrn Kompatscher gelten. Aber anscheinend gilt immer noch der lateinische Spruch "quod licet Jovi, non licet bovi".
In reply to Das (nicht ungestraft Lügen by Hartmuth Staffler
Anscheinend hat Herr Staffler
Anscheinend hat Herr Staffler seit ungfähr 20 Jahren irgend etwas noch nicht verdaut beziehungsweise liegt ihm immer noch auf den Magen,da er hier schon öfters LH Kompatscher als ein Lügner bezeichnet hat.
In reply to Anscheinend hat Herr Staffler by Georg Markart
Nicht seit ungefähr 20 Jahren
Nicht seit ungefähr 20 Jahren, sondern seit genau 15 Jahren. Und so etwas verdaut man auch nicht leicht.
In reply to Das (nicht ungestraft Lügen by Hartmuth Staffler
Sie werden aber wohl nicht
Sie werden aber wohl nicht die Tragweite der Behauptung Knolls, Kompatscher sei korrupt, mit der Bemerkung Kompatschers in Richtung Ihrer Person vergleichen wollen, oder?
Es handelt hier dann wohl
Es handelt hier dann wohl eher um einen persönlichen Strafantrag Arno Kompatschers. In einem Rechtsstaat steht formell zumindest jedem der Rechtsweg offen. Aber auch Arno Kompatscher könnte - wie Angela Merkel - aus guten Gründen für sich natürlich entscheiden, in all diesen Fällen grundsätzlich nicht zu klagen und stattdessen mit strikter Nichtbe-achtung reagieren.
Arno Kompatschers Entscheidung hat klarerweise auch eine politische Dimension, die natürlich die Frage aufwirft, wieso wird erst jetzt begonnen, gerichtlich zu klagen, wieso, z.B. beschädigt die mediale Verbreitung einer Fotomontage des LH in SS-Uniform Person und Amt u.v.a.m. hingegen nicht.
Wichtiger jedenfalls aber als all die zunehmenden (strategischen) Klagen der verschiedensten Politiker-innen im Lande sind wohl eine andere (politische) Kultur. Auch im Umgang zwischen Regierungsmehrheit und Opposition.
In reply to Es handelt hier dann wohl by △rtim post
Nicht klagen?
Nicht klagen?
Warum denn? Ich bin nicht für garantierte Straffreiheit, nur weil ein Nichtnutz-Politclown sich über üble Nachrede profilieren will.
In reply to Es handelt hier dann wohl by △rtim post
Wenn er nicht klagen würde,
Wenn er nicht klagen würde, würde die BehauptungKnolls im Raum stehen bleiben und er könnte sie noch zig Mal wiederholen, bis sie jeder glaubt, weil sie ja eben unwidersprochen bleibt (Goebbels-Taktik).
Es gilt wohl auch, wie weit
Es gilt wohl auch, wie weit eine Diffamierung eines Politikers durch Medien und/oder Opposition zugelassen wird. Ich denke, hier sollten die selben Spielregeln gelten wie beim Hating im Internet. Insofern kann ich die Klage verstehen, ungeachtet davon, ob das jetzt der LH oder ein anderer Politiker ist.