Economy | Medienförderung
"Völlig falsch"
Foto: Landesbeirat für das Kommunikationswesen
Mit einer gewissen Hartnäckigkeit schreibt salto bereits zum wiederholten Male – zuletzt im Artikel „Rufschädigende Kampagne“ vom 30. 5. 23 - der Landesbeirat für das Kommunikationswesen habe 2017 in einer „wohlwollenden“ Weise Falschangaben von Radio Südtirol bei dessen Gesuchstellung um Landesbeiträge als „irrtümlich“ bezeichnet und somit bagatellisiert.
Das stimmt nicht, es ist völlig falsch.
Der Beirat stellte in einem Beschluss am 23. 10. 2017 fest, dass Radio Südtirol eine Falscherklärung abgegeben hat und hielt das Land dazu an, die daraus erfolgenden Konsequenzen zu ergreifen.
Auf Nachfrage des Landes um eine erneute Bewertung des Falles berief der Beirat eine zweite Sitzung ein, auf welcher er seine Einschätzung vom 23. 10. bestätigte und wiederum dem Land schriftlich mitteilte.
Der Beirat hat 2017 also in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen einstimmig geurteilt, dass das Beitragsgesuch von Radio Südtirol Falscherklärungen enthielt. Falscherklärungen in Gesuchen um Landes- oder Staatsbeiträge ziehen laut geltenden Gesetzen schwerwiegende Folgen für den Antragsteller nach sich. Für die Einleitung von entsprechenden Konsequenzen ist das Land bzw. der Staat zuständig.
Roland Turk
Please login to write a comment!
"Der Beirat hat 2017 also in
"Der Beirat hat 2017 also in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen einstimmig geurteilt, dass das Beitragsgesuch von Radio Südtirol Falscherklärungen enthielt. Falscherklärungen in Gesuchen um Landes- oder Staatsbeiträge ziehen laut geltenden Gesetzen schwerwiegende Folgen für den Antragsteller nach sich. Für die Einleitung von entsprechenden Konsequenzen ist das Land bzw. der Staat zuständig."
"Im November 2020 zahlt das Land der Radio Südtirol GmbH einen Beitrag von insgesamt 51.534,26 Euro aus und im November 2022 sind es sogar 92.324,62 Euro."
Vermutlich hatten im Land nicht die richtigen Personen den Akt in der Hand. Jetzt wird es nicht interessant, sonder spannend.
Der Umgang mit öfftenlichen Mitteln ist .... liquide.
Hier muss es sich um eine heilige Kuh handeln.
In reply to "Der Beirat hat 2017 also in by Josef Ruffa
Diese beiden obgenannten
Diese beiden obgenannten Beträge müssen sofort zurückgezahlt werden.Wer ist verantwortlich ,dass sie ÜBERHAUPT unter genannten Umständen ausgezahlt wurden? Sind wir hier im Vetternwirtschafts Schlaraffenland in SÜDTIROL????? Skandal pur!