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Solide Basis für die RAI

Nächste Erfolgsmeldung aus dem Senat. Laut Karl Zeller und seinen Kollegen wurde die Finanzierung des Bozner RAI-Sitzes auf eine solide Basis gestellt.

Grünes Licht für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks RAI im römischen Senat – mit guten Nachrichten für den Bozner Mazziniplatz. „Die Sonderstellung des RAI-Sitzes Bozen, auch als eigenständiges Produktionszentrum für Beiträge in deutscher und ladinischer Sprache wurde bestätigt“, erklären die drei Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo. Vor allem aber sei gelungen, die Finanzierung von RAI Südtirol auf eine neue Basis zu stellen und einige Unklarheiten aus dem Mailänder Abkommen zu bereinigen.

Die berühmten 20 Millionen Euro, die darin für das deutsch- und ladinischsprachige Programm vorgesehen sein sollen, hatten bereits in der Vergangenheit für lebhafte Diskussionen gesorgt. Laut den Südtiroler Senatoren sei der Staat bisher nur bereit gewesen, 10,3 Millionen Euro als Kosten für RAI Südtirol anzuerkennen und über den Sonderfonds des Mailänder Abkommens für neue Aufgaben abzudecken. Da die tatsächlichen Kosten für die Fernseh- und Rundfunksendungen in deutscher und ladinischer Sprache weit darüber liegen, hätten entweder die RAI-Südtirol-Sendungen zurückgefahren oder der Differenzbetrag aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen, so die Senatoren.

Laut Karl Zeller wurde nun ein klärender Abänderungsantrag der Autonomiegruppe angenommen, der die Basis für eine Konvention zwischen Land und RAI legt. Darin sollen die Sendezeiten für die deutsch- und ladinischsprachigen Programme geregelt werden.  Die Kosten für RAI Südtirol in Höhe von 15 Millionen für das Jahr 2015 bzw. von 20 Millionen ab 2016 werden zum Teil über den Fond des Mailänder-Abkommens abgedeckt, für den restlichen Teil über andere Finanzierungsformen.  Damit könnten die Programme des Senders nicht nur beibehalten, sondern auch ausgebaut werden. „Fest steht, dass die RAI als Kostenersatz 15 bzw. 20 Millionen erhalten wird und der Landeshaushalt damit nicht belastet wird", erklären die drei Südtiroler Senatoren.  Der Gesetzentwurf wird nun der Abgeordnetenkammer übermittelt und dürfte im Herbst 2015 definitiv beschlossen werden und in Kraft treten.