Economy | Brennercom

Verhärtete Fronten

Teil zwei der Anhörungen im Fall Brennercom vor dem Unternehmensgericht. Der öffentlich ausgetragene Part des Streits gibt wenig Hoffnung auf eine baldige Einigung.

In den letzten Tagen wurde die Causa gewissermaßen öffentlich verhandelt. Am Freitag schaltet sich wieder Richterin Ulrike Ceresara ein. Nach den Stadtwerken Brixen wird sie heute die Argumente des Brennercom-Aktionärs Land anhören; am Montag folgt dann mit der Selfin der dritte Part.  Ob und wie das Unternehmensgericht die einstweilige Aussetzung des vom Brennercom-Verwaltungsrates verfügten Ausschlusses der drei öffentlichen Aktonäre bestätigt, wird sich anschließend in einem gemeinsamen Urteil zeigen.

Indes zeigt sich, dass das Friedensangebot, das die Brennercom-Spitze bei ihrer Pressekonferenz am Donnerstag in Richtung Landesregierung schickte, wohl vorerst ebenso wenig zu einer raschen Bereinigung des Konflikts beiträgt wie Karl Zellers römischer Schachzug. Denn Landeshauptmann Arno Kompatscher lässt sehr klar verstehen, dass geschenkte 100 Glasfaserkabel und zur Verfügung gestellte Fachkräfte keinesfalls ein Ersatz für die öffentliche Mehrheit am heimischen Telekommunikationsunternehmen sein können. Die einzige Lösung des Konflikts besteht für ihn darin, den Verwaltungsratsbeschluss zurückzunehmen, mit dem die Brennercom-Führung ihre drei öffentlichen  Aktionäre hinausgeworfen hat. Nachdem der Gesetzgeber nun eine eindeutige Interpretation der Bestimmung aus dem Stabilitätsgesetz 2014 geliefert habe, erwarte er sich eine solche Entscheidung, erklärte Kompatscher.

Hoffnung darauf machen aber vorerst weder der wortgewaltige Brennercom-Präsident Ferdinand Willeit–„Der von Karl Zeller angekündigte Torpedo ist bei uns in Südtirol noch nicht angekommen. Er zirkuliert noch im luftleeren Raum und wird als Rohrkrepierer enden“ – noch der verbal gemäßigtere größte private Brennercom-Aktionär Michl Ebner („Ich bin ein Unternehmer und nehme meine Verantwortung wahr, 212 Arbeitsplätze bei der Brennercom zu sichern“). Sie bleiben bei der Rechtsauffassung, dass die authentische Interpretation verfassungswidrig ist, weil sie die Regeln im Nachhinein ändert. Würde beispielsweise das Stabilitätsgesetz von 2014 vorsehen, dass nicht strategische, öffentliche Beteiligungen von Gesetz wegen verfallen, sehe die Interpretation dafür einen Beschluss der Aktionärsversammlung vor, sagt Willeit. „Noch schwerwiegender ist die Bestimmung, dass die Beschlüsse des Verwaltungsrats und der inneren Kontrollorgane für null und nichtig erklärt werden", so der Brennercom-Präsident.