Economy | Urbanistikgesetz

Spekulationen in Bauernhand

Peter Faistnauer setzt sich dafür ein, Urlaub auf dem Bauernhof zu beschränken – und handelt sich einen Rüffel vom Bauernbund-Direktor ein.
Urlaub auf dem Bauernhof
Foto: Othmar Seehauser

Im II. Gesetzgebungsausschuss wurde diese Woche der Gesetzentwurf mit den Abänderungen zum neuen Urbanistikgesetz behandelt. “Die Änderungen führen zu mehr Präzision”, erklärt die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Es geht vor allem um sprachliche Korrekturen, Anpassungen an gesamtstaatliche Bestimmungen und an die Rechtssprechung. Weil das Gesetz – Zitat Hochgruber Kuenzer – “von weitreichender Bedeutung” ist, wird es weiter aufgeschoben. Das im Juli 2018 verabschiedete Gesetz Raum und Landschaft tritt nicht wie ursprünglich geplant am 1. Jänner 2020, sondern erst ein halbes Jahr später, am 1. Juli 2020 in Kraft.

Die bis dahin anstehende kleine Urbanstikreform nutzt Peter Faistnauer, um seinerseits eine Änderung vorzuschlagen. Der Team-K-Landtagsabgeordnete hat im II. Gesetzgebungsausschuss einen Abänderungsantrag vorgelegt, der vorsieht, dass künftig maximal 600 Kubikmeter für die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof”, kurz UaB, genutzt werden dürfen.

 

Denn mit dem neuen Urbanistikgesetz können geschlossene Höfe theoretisch auf bis zu 1.500 Kubikmeter erweitert werden, die für Urlaub auf den Bauernhof genutzt werden dürfen. “Das kann nie im Sinne des Erhaltes unserer kleinstrukturierten, geschlossenen Höfe sein”, meint Faistnauer, seines Zeichens selbst Landwirt. “Der Druck vonseiten  Investoren außerhalb der Landwirtschaft wird so unnötig massiv erhöht werden. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, hier regulativ einzugreifen, ansonsten sind viele Betriebe schutzlos der Gier von Spekulanten ausgeliefert.”

Beim Bauernbund fühlt man sich in die Suppe gespuckt. Denn der SBB-Landesbauernrat hat im Sommer neue Kriterien für jene Landwirte, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten möchten, festgelegt und die Änderungsvorschläge an die Landesregierung übermittelt.

“Gute Vorschläge liegen schon auf dem Tisch”, sagt deshalb Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner. Er wirft Peter Faistnauer vor, mit seinem Änderungsantrag seinerseits Spekulationen in die Welt zu setzen und “Stimmung gegen und nicht für die geschlossenen Höfe und den Urlaub auf dem Bauernhof” zu machen.

 

“Für den Südtiroler Bauernbund sind andere Maßnahmen wesentlich effizienter, um Spekulationen beim UaB zu verhindern”, lässt Rinner ausrichten – und erklärt, welche: Unter anderem müsse die Lizenzvergabe verschärft werden.  “Eine UaB-Lizenz soll mit einer gastgewerblichen Lizenz nicht mehr vereinbar sein. Das heißt, dass ich entweder Gastwirt oder Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof bin.” Außerdem sei es so, dass “mit dem neuen Raumordnungsgesetz nur mehr selbstbewirtschaftende Bauern und landwirtschaftliche Unternehmer das Baurecht am geschlossenen Hof erhalten, einschließlich Urlaub auf dem Bauernhof”.

“Das heißt”, so Rinner, “es muss aktiv selbst und mit den eigenen Familienmitgliedern in der Landwirtschaft gearbeitet oder das überwiegende Einkommen aus der Landwirtschaft erwirtschaftet werden. Im Gegensatz dazu kann im aktuellen Gesetz jeder Eigentümer eines geschlossenen Hofes um das Baurecht ansuchen. Daher ist auch die Kritik, dass das neue Gesetz der Spekulation Tür und Tor öffne, schlichtweg falsch”.