Environment | e-mobility

Elektrisch fährt weiter

Das Land lässt die Förderungen für Elektrofahrzeuge, die Unternehmen anschaffen, weiterlaufen. Auch Lastenräder und Heimladestationen werden bezuschusst.
Elektroauto
Foto: Pixabay

586 Betriebe haben seit der Einführung der Förderungen der E-Mobilität durch das Land 2017 Zuschüsse für Investitionen in Fahrzeuge mit Elektromotor und Ladestationen erhalten. Mehr als eine Million Euro – 1.066.800 Euro – hat das Land dafür in den vergangenen drei Jahren in die Hand genommen.

Und auch in den kommenden drei Jahren, von 2020 bis 2022, können Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen, mit Unterstützung des Landes rechnen. Auf ihrer letzten Sitzung dieses Jahr hat die Landesregierung am Montag die entsprechenden Richtlinien genehmigt. Diese schließen nahtlos an die bis Ende 2019 geltenden Förderungen an. Demnach können Unternehmen, die ein neues Fahrzeug mit Elektromotor kaufen, leasen oder anmieten, mit Landesförderung rechnen, “ganz gleich, ob es für die Beförderung von Personen- oder Güterverkehr bestimmt ist”, erklärt Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer. Ebensowenig eine Rolle spielt, ob es sich um ein zwei-, drei oder vierrädriges Fahrzeug handelt. Neben rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen werden auch Wasserstoffautos und Plug-in-Hybride gefördert. Der Zuschuss beträgt 2.000 Euro, für Hybride sind es 1.000 Euro. Fahrschulen und Taxis können mit einem doppelt so hohen Beitrag rechnen.
Neu eingeführt wird bei der Förderung von Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender und Plug-in-Hybridfahrzeugen ein Kohlendioxid-Emissionslimit von 70 Gramm je Kilometer.

“Da der Fahrzeughändler verpflichtet ist, einen ebenso hohen Rabatt auf das Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1 und N2 zu gewähren, wird die finanzielle Entlastung doppelt spürbar”, meint Achammer. Gefördert werden zudem der Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne elektrischem Hilfsmotor sowie der Ankauf und Einbau von Heimladestationen.
Weiters sind Beiträge von 30 Prozent bis höchstens 1.000 Euro für zwei-, drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge, 30 Prozent bis maximal 1.500 Euro für die Lastenfahrräder und 70 Prozent und maximal 1.000 Euro für die Heimladestationen vorgesehen.

Ab Jahresbeginn können Unternehmen ihr Gesuch einreichen. Zulässig ist ein Antrag pro Jahr und Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt online über den Service der Landesverwaltung anhand der digitalen Identität (SPID).