Elektrisch fährt weiter
586 Betriebe haben seit der Einführung der Förderungen der E-Mobilität durch das Land 2017 Zuschüsse für Investitionen in Fahrzeuge mit Elektromotor und Ladestationen erhalten. Mehr als eine Million Euro – 1.066.800 Euro – hat das Land dafür in den vergangenen drei Jahren in die Hand genommen.
Und auch in den kommenden drei Jahren, von 2020 bis 2022, können Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen, mit Unterstützung des Landes rechnen. Auf ihrer letzten Sitzung dieses Jahr hat die Landesregierung am Montag die entsprechenden Richtlinien genehmigt. Diese schließen nahtlos an die bis Ende 2019 geltenden Förderungen an. Demnach können Unternehmen, die ein neues Fahrzeug mit Elektromotor kaufen, leasen oder anmieten, mit Landesförderung rechnen, “ganz gleich, ob es für die Beförderung von Personen- oder Güterverkehr bestimmt ist”, erklärt Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer. Ebensowenig eine Rolle spielt, ob es sich um ein zwei-, drei oder vierrädriges Fahrzeug handelt. Neben rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen werden auch Wasserstoffautos und Plug-in-Hybride gefördert. Der Zuschuss beträgt 2.000 Euro, für Hybride sind es 1.000 Euro. Fahrschulen und Taxis können mit einem doppelt so hohen Beitrag rechnen.
Neu eingeführt wird bei der Förderung von Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender und Plug-in-Hybridfahrzeugen ein Kohlendioxid-Emissionslimit von 70 Gramm je Kilometer.
“Da der Fahrzeughändler verpflichtet ist, einen ebenso hohen Rabatt auf das Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1 und N2 zu gewähren, wird die finanzielle Entlastung doppelt spürbar”, meint Achammer. Gefördert werden zudem der Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne elektrischem Hilfsmotor sowie der Ankauf und Einbau von Heimladestationen.
Weiters sind Beiträge von 30 Prozent bis höchstens 1.000 Euro für zwei-, drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge, 30 Prozent bis maximal 1.500 Euro für die Lastenfahrräder und 70 Prozent und maximal 1.000 Euro für die Heimladestationen vorgesehen.
Ab Jahresbeginn können Unternehmen ihr Gesuch einreichen. Zulässig ist ein Antrag pro Jahr und Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt online über den Service der Landesverwaltung anhand der digitalen Identität (SPID).
komisch, wurden Glühlampen
komisch, wurden Glühlampen auch so stark subventioniert damit sie die die Kerzen mit Co2 Abgasen verdrängten?
ahja die sind ja schon verboten, dank LED Leuchten sind unsere Nächte ja schon deutlich heller und nachhaltiger.
In reply to komisch, wurden Glühlampen by Luis Durni
Aber auch die LED-Leuchten
Aber auch die LED-Leuchten wurde nicht bezuschusst, obwohl sie viel teurer sind, als die Glühbirnen. Ich bin inzwischen auch nicht mehr überzeugt, dass Elektrofahrzeuge eine nachhaltige Lösungen sind. Sie sind eine Zwischenlösung für verschmutzte Innenstädte. Aber trotzdem die Frage: Warum werden nur Betriebe bezuschusst?
In reply to Aber auch die LED-Leuchten by Sepp.Bacher
Wenn man das Konkurenzprodukt
Wenn man das Alternativprodukt verbietet, ist das besser als jede Bezuschussung. Nicht dest so trotz teile ich Ihre Skepzis an dieser Subventionitis. Profitieren doch hauptsächlich Betriebe und Besserverdienende an solchen Unternehmungen.
Hirnissig ist dazu noch, dass Wasserstoffautos und Plugin-Hybride auch subventioniert werden, die einen absurd geringen Wirkungsgrad gegenüber anderen varianten haben.
Hier kann man nachlesen was für ein Schmarrn Plugin-Hybide sind:
https://www.handelsblatt.com/auto/test-technik/antriebe-hybrid-ist-nich…
Wenn die Politik uns weis machen will, dass wir mit elektrisch betriebenen Lastenräder das Klima schonen (und evtl. sogar retten) und es die Mehrheit dann auch noch glaubt, dann sollten wir uns eingestehen dass wir eine failed species sind und das Beste wäre wir würden alsbald aussterben um damit zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben.
Warum muss der Händler im
Warum muss der Händler im Förderungskarussell zwischengeschaltet werden? Der Verdacht drängt sich auf, dass dieser durch Absprachen einziger Nutznießer dieses pr-gags ist.